Kindertagespflege als Beruf
Das Informationsportal für die Kindertagespflege in Berlin

Archiv 2020

15.12.2020

In einem Schreiben an die Kindertagespflegepersonen vom 15.12.2020 informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dass die Zahl der Kontakte in den Kindertagespflegestellen ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 deutlich reduziert werden soll.

Zu diesem Zweck werden alle Eltern eindringlich aufgefordert, ihr Kind in dieser Phase möglichst zu Hause zu lassen bzw. nur im Falle eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs ein Angebot in der Kindertagespflegestelle in Anspruch zu nehmen.

Entsprechend bieten die Berliner Kindertagespflegestellen in der Phase bis zum 08.01.2021 eine Notversorgung für all jene Kinder an, deren Eltern in der Phase des Lockdown keine Möglichkeit einer Betreuung zuhause haben. Dies gilt grundsätzlich für alle Kindertagespflegepersonen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

› 6. Schreiben zur Betreuung in Berliner Kindertagespflegestellen ab dem 16.12.2020

› Elterninformationen zur Betreuung in Berliner Kindertagespflegestellen ab dem 16.12.2020



12.11.2020

Die Corona-KiTa-Studie hat im Monatsbericht Oktober rund 1.000 erste Rückmeldungen der Kindertagespflegestellen ausgewertet: „Höchstens 5,5 Prozent der teilnehmenden Kindertagespflegepersonen berichten von Verdachtsfällen bei den betreuten Kindern oder Eltern. Der Anteil an infektionsbedingten Schließungen ist mit ein bis zwei Prozent bei den teilnehmenden Kindertagespflegestellen ähnlich niedrig wie bei den Kindertageseinrichtungen.“

› Monatsbericht Oktober auf der Website www.corona-kita-studie.de

Es werden weiterhin Teilnehmer*innen gesucht:

› www.corona-kita-studie.de


10.11.2020

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU)

In der schriftlichen Anfrage geht es um die Finanzierung der Ausfallkosten für Tagespflegepersonen im Falle einer angeordneten Quarantäne wegen einer COVID-Erkrankung und die regelmäßige Corona-Testungen von Tagespflegepersonen.

› Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur schriftlichen Anfrage (PDF)


06.11.2020

Liebe Kindertagespflegepersonen,

früh war klar, dass eine Veranstaltung, wie sie in den vergangenen über 10 Jahren stattgefunden hat, in diesem Jahr nicht möglich sein würde. Lange haben wir überlegt, ob eine Änderung des Formates der Veranstaltung, z.B. ein Informationsvideo auf der Homepage, eine kurze Zoomkonferenz o.ä. einen Ersatz darstellen könnte, haben uns abschließend jedoch dagegen entschieden.

Die Impulse Veranstaltung lebt vom Zusammenkommen und dem Austausch der Teilnehmenden. Wir hoffen daher sehr, Sie im kommenden Jahr wieder persönlich begrüßen zu können.

Bis dahin wünschen wir allen Berliner Kindertagespflegepersonen, trotz der Einschränkungen, einen schönen Herbst und Winter.

Bleiben Sie gesund!  

Ihr Team der Landesberatungsstelle für Kindertagespflege Berlin


22.10.2020

Ob Filmaufnahmen vom Sommerfest, Bilddokumentationen von Projekten, digitale Angebote zur Kommunikation mit Eltern oder Kinder-Fotos auf der Kita-Homepage: Im Alltag von Kindertageseinrichtungen spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Mit der neu überarbeiteten Broschüre „Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Was ist in der Kindertageseinrichtung zu beachten?“ informieren die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die Berliner Beauftragte für Datenschutz umfassend über die aktuellen rechtlichen Vorgaben.

Die Aussagen zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen in den Kindertageseinrichtungen lassen sich im Grundsatz auch auf Kindertagespflegestellen übertragen.

› Datenschutzbroschüre 2020 (PDF)

› Ergänzende Hinweise zum Datenschutz – Infoblatt (PDF)


22.10.2020

Welche Rolle spielt die Kindertagesbetreuung bei der Ausbreitung von Covid-19? Das beleuchtet die Corona-KiTa-Studie. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn stellten jetzt erste Ergebnisse vor - außerdem erläuterten sie Praxistipps für den Kita-Betrieb.

Aktuell ansteigende Corona-Fallzahlen verunsichern Eltern und Kita-Fachkräfte. Aber welche Rolle spielt die Kindertagesbetreuung im Infektionsgeschehen? Erste Ergebnisse liefert nun die Corona-KiTa-Studie, die das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium bereits im Frühjahr in Auftrag gegeben haben beim Deutschen Jugendinstitut und beim Robert Koch-Institut. Die Studie zeigt, wie Kitas und Kindertagespflegestellen bisher durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Die wichtigsten Erkenntnisse haben Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 16. Oktober vorgestellt:

  • Weniger als ein Prozent der Kitas und Kindertagespflegestellen mussten in den letzten Wochen coronabedingt ganz oder teilweise schließen. Inzwischen werden in der Regel auch nicht mehr ganze Einrichtungen geschlossen, sondern nur die betroffenen Kita-Gruppen müssen zu Hause bleiben.
  • In etwa einem Viertel der Einrichtungen gab es in den letzten Wochen mindestens einen Verdachtsfall, allerdings haben sich bislang nur sehr wenige als tatsächliche Infektionsfälle erwiesen.
  • Die Zahl der gemeldeten Ausbrüche in Einrichtungen pro Woche bewegen sich bislang im einstelligen Bereich - bei bundesweit über 57.000 Kitas.
  • Knapp fünf Prozent des Personals in Kitas kann aktuell nicht in der Arbeit am Kind eingesetzt werden. Davon ist aber die Hälfte weiterhin in die mittelbare pädagogische Arbeit eingebunden, zum Beispiel für die Dokumentation.

Dr. Franziska Giffey: "Wenn über neue Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus entschieden wird, müssen die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien und der Bildungsauftrag von Kitas, Kindertagespflege und Schulen berücksichtigt werden. Inzwischen können wir dank der Corona-KiTa-Studie auf wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zurückgreifen. Wir brauchen verlässliches Wissen über die Kindertagesbetreuung in der Corona-Pandemie, damit wir verhältnismäßig reagieren können. Aktuell weist die Studienlage darauf hin, dass Kinder im Kitaalter nicht die Infektionstreiber sind. Wir wollen dieses Wissen weiter ausbauen - denn das Ziel bleibt: keine erneuten flächendeckenden Kita-Schließungen."

Für die Umsetzung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung und den Infektionsschutz sind die Bundesländer verantwortlich. Der Bund unterstützt sie dabei auch mit dem 5. Investitionsprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung und dem Corona-KiTa-Rat.

Weitere Informationen zur Corona-KiTa-Studie mit Ergebnissen finden Sie hier:

› www.corona-kita-studie.de

Quelle: www.bmfsfj.de - Aktuelle Meldung vom 16.10.2020


22.10.2020

Dass der Regelbetrieb bisher gut angelaufen ist, liegt auch an dem großen Engagement der Kita-Fachkräfte vor Ort. Sie haben kreative Lösungen gefunden, wie sie Kinder in der Corona-Pandemie weiter gut fördern und stärken und die Familien unterstützen können - egal ob mit digitalen Teamfortbildungen oder mit Wegeleitsystemen in Kita-Fluren. Diese und mehr Praxistipps sind gesammelt worden in der neuen interaktiven Broschüre "Kitas in Zeiten der Corona-Pandemie - Praxistipps für die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb" des Bundesfamilienministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums. Sie enthält auch wichtiges Hintergrundwissen und Links zu den Vorgaben der Länder oder zu aktuellen Studien. Die Broschüre wird fortlaufend aktualisiert.

Die Broschüre finden Sie hier: › www.fruehe-chancen.de

Quelle: www.bmfsfj.de - Aktuelle Meldung vom 16.10.2020


30.09.2020

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU)

In der schriftlichen Anfrage geht es u.a. um die Zahlungen des Mietzuschusses, der Sachkostenpauschale und der neuen Entgelte.

› Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur schriftlichen Anfrage (PDF)


23.09.2020

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU)

In dieser Anfrage geht es u.a. um die Frage, ob es angemessen sei, für die Monate April und Mai die Sachkostenpauschale für die nichtbetreuten Kinder um die Hälfte zu kürzen.

› Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur schriftlichen Anfrage (PDF)


21.09.2020

Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Roman Simon (CDU)

In dieser Anfrage geht es u.a. um die Frage, ob es zutreffend ist, dass Betreuungsverträge von Kindern über drei Jahren in Verbundpflegestellen auch gegen den Wunsch der Eltern gekündigt bzw. nicht verlängert wurden/werden.

Gleichzeitig wurde gefragt, ob der Senat zustimmt, dass ein solches Vorgehen von Bezirken dem Grundsatz der Wahlfreiheit der Eltern widerspräche?

› Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur schriftlichen Anfrage (PDF)


01.09.2020

Zum ersten Mal tagte der Corona-KiTa-Rat, den das Bundesfamilienministerium eingerichtet hat. Das Gremium begleitet den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung während der Corona-Pandemie und gibt Empfehlungen. Das Ziel ist, erneute flächendeckende Schließungen zu vermeiden.

Die Runde besteht aus Vertreter*innen der Bundesländer, von Kommunen, Kita-Trägern, Gewerkschaften, dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung. Gemeinsam soll der Rat den Regelbetrieb begleiten, die Entwicklungen bundesweit bewerten sowie Beispiele der guten Praxis und Lösungen austauschen. Solange die Pandemie andauert, trifft sich der Corona-KiTa-Rat monatlich, das nächste Mal am 28. September.

Weitere Informationen zum ersten Treffen des „Corona-KiTa-Rat“:

› Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 1.9.2020


21.08.2020

Am 1. März 2020 standen in Berlin und Brandenburg 4.607 Kindertageseinrichtungen mit über 390.000 genehmigten Plätzen für die Betreuung von Kindern zur Verfügung. Nach Information des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg erhöhte sich die Anzahl der Plätze im Vergleich zum Vorjahr in Berlin um 2,3 Prozent und in Brandenburg um 3,1 Prozent.

Über 173.000 Kinder besuchten in Berlin ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung. Davon waren über 167.000 Kinder (ohne Hortkinder) in öffentlichen und freien Einrichtungen untergebracht. Das bedeutet einen Anstieg um 2,2 Prozent gegenüber 2019. Die Eltern weiterer 6.163 Kinder nutzten die Angebote der öffentlich geförderten Kindertagespflege bei Tagesmüttern und -vätern (-2,3 Prozent).

In Brandenburg besuchten fast 193.000 Kinder ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung. Davon waren über 188.800 Kinder in öffentlichen und freien Einrichtungen untergebracht. Das bedeutet einen Anstieg um 2,8 Prozent gegenüber 2019. Im Gegensatz zu Berlin werden hier die Hortkinder mitgezählt. Die Eltern weiterer 4.100 Kinder nutzten die Angebote der öffentlich geförderten Kindertagespflege, indem sie ihre Kinder von Tagesmüttern und -vätern betreuen ließen (-0,2 Prozent).

Rund 88.700 Kinder unter 3 Jahren besuchten die Tagesbetreuung in Einrichtungen oder der Tagespflege. Die Anzahl der Kinder in Kindertagesbetreuung je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe (Besuchsquote) betrug in Berlin 44,9 Prozent und in Brandenburg auf 57,7 Prozent. Bei den 3- bis unter 6-Jährigen wurden mehr als 170.000 Kinder betreut, das entsprach einer Besuchsquote in Berlin von 92,1 Prozent und in Brandenburg von 95,6 Prozent. Im Alter von 6 bis unter 11 Jahren nahmen rund 103.500 Kinder die Betreuungsangebote in Anspruch, bei den 11- bis unter 14-Jährigen waren es fast 4.000.

Zwei Drittel der Berliner und rund 42 Prozent der Brandenburger Kinder wurden ganztägig betreut. An der Mittagsversorgung nahmen in Berlin 99 Prozent und in Brandenburg 83,7 Prozent der Kinder teil.

35,1 Prozent der betreuten Kinder in Berlin und 9,8 Prozent der betreuten Kinder in Brandenburg hatten mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft. Bei 31,5 Prozent in Berlin und 6,1 Prozent in Brandenburg war die vorrangig in der Familie gesprochene Sprache nicht Deutsch.

Insgesamt waren rund 65.800 Personen in den Kindertageseinrichtungen und 2.592 als Tagespflegepersonen tätig. In Berlin verfügten 68,4 Prozent und in Brandenburg 77,2 Prozent über einen fachpädagogischen Berufsausbildungsabschluss. 38,4 Prozent der in Berliner Tageseinrichtungen tätigen Personen waren in Vollzeit erwerbstätig, in Brandenburg dagegen nur 18,6 Prozent.

In Berlin waren 1.601 Personen als Tagespflegepersonen tätig. Davon sind 541 Personen zwischen 50 und 60 Jahre alt und 358 Personen sind in der Altersgruppe „60 Jahre und älter“. Fasst man diese beiden Altersgruppen zusammen, ergibt sich, dass 56,2 Prozent der Berliner Kindertagespflegepersonen 50 Jahre und älter sind.

Weitere Ergebnisse zu Kindern und tätigen Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege für die Länder Berlin und Brandenburg beinhaltet der Statistische Bericht KV7-j/20 zum kostenfreien Herunterladen unter
› www.statistik-berlin-brandenburg.de

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 202 vom 21. August 2020 und Statistischer Bericht KV7-j/20


20.08.2020

Mit einem neuen interaktiven Kartenangebot zeigen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Betreuungssituation von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen in den Stadt- und Landkreisen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es zum Stichtag 1. März 2019 in Sachsen-Anhalt die bundesweit höchsten Betreuungsquoten unter dreijähriger Kinder: An der Spitze lag der Landkreis Börde mit 62,4 %, gefolgt vom Landkreis Wittenberg (62,3 %) und dem Salzlandkreis (62,2 %). Bei den zweijährigen Kindern hatte die kreisfreie Stadt Rostock mit 99,0 % die höchste Betreuungsquote, bei den einjährigen Kindern der Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg mit 84,5 %.

Die vollständige Pressemitteilung vom 20.08.2020 finden Sie hier: › www.destatis.de

Hier geht es zur interaktiven Karte: › www.destatis.de


14.08.2020

Welche Folgen hat das neuartige Coronavirus für Kindertagespflegestellen, Kindertageseinrichtungen, Kinder, Eltern und das Fachpersonal? Welche Rolle spielt die Kindertagesbetreuung für das Infektionsgeschehen?

Diesen Fragen wollen das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und das Robert Koch-Institut (RKI) in der Corona-KiTa-Studie gemeinsam auf den Grund gehen und bitten alle Tagespflegepersonen und Kita-Leitungen um Mitwirkung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.corona-kita-studie.de und in zwei Schreiben zur Studie:

› Schreiben des Deutschen Jugendinstituts und des Robert Koch Instituts

› Schreiben der Bundesministerien für Familie und Gesundheit


31.07.2020

Themen zur Kindertagespflege

  • Corona-Schutzmaßnahmen bei Infoveranstaltungen, Fortbildungen, Qualifizierungen und Gesprächsgruppen der Familien für Kinder gGmbH
  • Aus dem Fortbildungszentrum: Die Dozentinnen und Dozenten stellen sich vor
  • Die Kindertagespflege in der Corona-Schließzeit: Zeittafel
  • Corona-Lockdown-Erfahrungsbericht der Beratungsstelle Kindertagespflege: Die ersten sechs Wochen
  • Kostenfreie Steuerberatung für Berliner Kindertagespflegepersonen
  • Entwicklung und Förderung der Kindertagespflege in Berlin
  • Änderungen der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege
  • Ergänzende Kindertagespflege – Engagement, das sich bezahlt macht
  • Entgelt zur Vergütung der Förderleistung 01.01. bis 31.10.2020
  • Entgelt zur Vergütung der Förderleistung ab 01.11.2020

› Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 1/2020 als PDF-Dokument


28.07.2020

Die Broschüre „Was bleibt?!“, herausgegeben vom Deutschen Verein und dem Paritätischen Gesamtverband, wurde aktualisiert und liegt jetzt in der 9. Auflage 2020 vor. Die Broschüre kann auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbandes heruntergeladen werden: › www.der-paritaetische.de


28.07.2020

Das Deutsche Jugendinstitut e.V. hat eine Expertise zum Thema „Datenschutz in der Kindertagespflege“ veröffentlicht. Diese Expertise soll sowohl Kindertagespflegepersonen beim datenschutzkonformen Aufbau und Betrieb ihrer Kindertagespflegestelle unterstützen, als auch Referierenden einen Überblick sowie Materialien für Seminare mit datenschutzrelevanten Inhalten bieten. Die Expertise wurde im Rahmen des Projektes „Überarbeitung und Erweiterung des QHB“ erstellt.

Die Expertise kann auf der Internetseite des Deutschen Jugendinstituts heruntergeladen werden: › www.dji.de




14.07.2020

Von der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE) wurden zwei Anfragen zur Kindertagespflege an den Senat gestellt. Die Antworten liegen jetzt vor:

› Kindertagespflege – Verbesserung der Rahmenbedingungen

› Kindertagespflege – Rückforderungen


14.07.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 13.07.2020 das 17. Trägerschreiben für Kitas mit Anlagen an die Fachberatungen der Jugendämter zur Weiterleitung an die Kindertagespflegepersonen geschickt.

Dieses 17. Trägerschreiben gilt inhaltlich auch für die Kindertagespflege, mit Ausnahme

  • des genannten Wiederöffnungstermins, bei Kita war es der 22.6.2020 und bei Kindertagespflege war es der 25.5.2020
  • der Meldeauflagen auf Seite 4 – diese gelten nur für Kita.

Neu ist die Anlage „Selbsterklärung Eltern“.

› 17. Trägerinformation vom 10.07.2020

› Offenes Screening ErzieherInnen - Anschreiben Einrichtungen

› Offenes Screening ErzieherInnen - Einwilligungserklärung

› Offenes Screening ErzieherInnen - Teilnehmerinformation

› Eltern-Selbsterklärung vom 10.07.2020

› Information zur Testung von symptomfreien Beschäftigten der Berliner Kitas und der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vom 10.07.2020


03.07.2020

Die neue Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege wurde am 23.6.2020 von Frau Staatssekretärin Klebba schlussgezeichnet und wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht.

Untenstehend finden Sie eine Lesefassung, in der die geänderten Passagen grau unterlegt sind.

Zu den neuen Kostenblättern weist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf folgendes hin:

„Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Entgelten in den Kostenblättern in den Leistungsstufen 1-3 um die Beträge handelt, die ohne die zusätzlichen individuellen hälftig zu erstattenden Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Die SV-Beiträge werden auf Nachweis der gezahlten SV-Beiträge hälftig erstattet.
Beim Landesmindestlohn, auf den Bezug genommen wird, handelt es sich um Bruttobeträge, d. h. in diesen Beträgen sind 18 % SV-Anteile enthalten.“

› Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege 2020 (pdf)

› Kostenblatt 01 bis 10/2020 (pdf)

› Kostenblatt ab 11/2020 (pdf)


03.07.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 02.07.2020 ein Schreiben mit Infos zur AV Kindertagespflege, der Erhöhung der Entgelte und den Regelungen während der Coronapandemie an alle Kindertagespflegepersonen versandt.

Es gibt auch einen neuen Elternbrief.

› Schreiben an alle Kindertagespflegepersonen v. 02.07.2020

› Schreiben an alle Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden, v. 02.07.2020


29.06.2020

Die Abgeordnete Katrin Seidel (LINKE) hat am 04. Juni 2020 eine Anfrage an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gerichtet: „Wie unterstützt und fördert das Land Berlin den Ausbau von Plätzen in der Kindertagespflege?“

Die Antwort wurde jetzt veröffentlicht:

› Antwort zur schriftlichen Anfrage: Kitaausbau 2020 - Tagespflege


11.06.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in einem Schreiben vom 09.06.2020 mitgeteilt, dass die Finanzierung für Tagespflegepersonen auch während der coronabedingten Schließzeiten auf Basis der mit den Eltern bestehenden Verträgen erfolgt.

Voraussetzung für eine fortlaufende Finanzierung der Tagespflegepersonen ist eine verbindliche Erklärung, dass weder Soforthilfe II des Landes Berlins, noch die Corona-Soforthilfe des Bundes beantragt wurde.

Da während der coronabedingten Schließzeiten die Sachkostenpauschale für nicht betreute Kinder, nicht im vollen Umfang benötigt wurden, wird diese analog zur Regelung in § 18 KitaFöG hälftig weitergezahlt. Wurden Kinder in Notfallbetreuung in Kindertagespflege betreut, werden weiterhin die vollen Sachkostenpauschalen gewährt.

Weitere Informationen:

› Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 09.06.2020


02.06.2020

Ein neues Angebot bei Familien für Kinder

Familien für Kinder erweitert bis zum 31.12.2021 das Angebot der Landesberatungsstelle für Kindertagespflege in Berlin: Finanziert durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie können sich Berliner Kindertagespflegepersonen, die über eine gültige Pflegeerlaubnis verfügen, professionell in steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Kindertagespflegetätigkeit beraten lassen.


28.05.2020

Aktuelle Informationen zu den Corona-Maßnahmen für Kitas, Kindertagespflege und Fachkräfte finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus


29.04.2020

Aufgrund der Coronapandemie muss der 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege am 16.5.2020 leider ausfallen. Ob er im Herbst 2020 nachgeholt werden kann oder im Frühjahr 2021 stattfindet, wird sich erst im Spätsommer entscheiden.


28.04.2020

Neue Informationen aus der Senatsverwaltung:

Die Kindertagespflegepersonen sollen diese Informationen an die Eltern der Kindertagespflegekinder weitergeben.

Bitte beachten:

  • In der Elterninformation ist ausgeführt, dass die Eltern die Eigenerklärung bei den Kindertagespflegepersonen abgeben sollen. Die Kindertagespflegepersonen können sie an die Fachberatungen im zuständigen Standortjugendamt weiterleiten. Die Eltern können sie aber auch parallel  an das Jugendamt senden. Über die Notfallbetreuung und auch über eventuelle Verlegungen, weil die Kindertagespflegeperson zur Risikogruppe gehört, entscheidet die Fachberatung des Jugendamtes.
  • Der vorletzte Absatz in der Elterninformation bezüglich der Beratung durch Elternvertreter oder dem LEAK bezieht sich nur auf Kindertageseinrichtungen.

Des Weiteren teilt die Senatsverwaltung mit, dass der Verzicht auf die Einziehung des Elternbeitrages, (hier 23 € Essensgeld pro Monat), ab Mai 2020 auch für alle Kinder in Kindertagespflege gilt. Für Kindertagespflegekinder in Notfallbetreuung ist der Beitrag weiterhin zu entrichten.

In einer Mail an die Kitaleiterinnen und Kitaleiter, wurden folgende Informationen versandt:
Sehr geehrte Kitaleiterinnen und Kitaleiter, sehr geehrte Trägervertreterinnen und -vertreter,
anbei übersende ich Ihnen die 2. Elterninformation, der die Eltern die weiteren Stufen der Erweiterung des Betreuungsbetriebs und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen entnehmen können. Wichtig hierin ist u.a. der Hinweis, dass es in der aktuellen Situation ggf. geänderte Öffnungszeiten gibt, die Betreuungszeiten vom Kita-Gutschein abweichen können oder aber auch stunden- oder tageweise Betreuungen möglich sind. Bitte händigen Sie diese Informationen Ihren Eltern aus bzw. hängen Sie die Information für alle Eltern sichtbar aus.


23.04.2020

Das 11. Trägerschreiben und weitere Informationen der Senatsverwaltung zur Kindertagesbetreuung gelten auch für die Kindertagespflege und sind von der Senatsverwaltung bereits an die Fachberatungen der Jugendämter mit der Bitte der Weiterleitung an die Kindertagespflegepersonen gemailt worden.

In die Liste der anspruchsberechtigten Berufe ist jetzt unter I.13 auch die Kindertagespflege aufgenommen worden. Das bedeutet, dass Kindertagespflegepersonen, die Notbetreuung machen, für ihre eigenen Kinder auch Notfallplätze in Kita und Schule erhalten können.

› 11. Trägerschreiben Kindertagesbetreuung

› Notbetreuung: Liste der anspruchsberechtigten Berufe gültig ab 27.04.2020

› Notbetreuung: Eigenerklärung der Eltern


23.04.2020

Für Elterngespräche kann es sinnvoll sein, Corona-Informationen in verschiedenen Sprachen weiterzugeben.

Das Internetportal der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung bietet Informationen in mehreren Sprachen:

› www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus

Informationen zu Corona in 26 verschiedenen Sprachen, bietet die International Organization for Migration - Italy:

› www.italy.iom.int (PDF-Dokument)


22.04.2020

Die Unfallkasse hat Hygiene-Empfehlungen für Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Sie sind zwar auf die Kita ausgerichtet, geben aber auch Hinweise zum Verhalten in der Kindertagespflege.

>>> Empfehlungen zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in Kindertageseinrichtungen vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2)


22.04.2020

Ab dem 27. April 2020 haben zunächst folgende Personengruppen Anspruch auf eine Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und Schulen:

Eltern – systemrelevante Berufe
Alle Eltern, die in einem als systemrelevant anerkannten Beruf arbeiten (gemäß der überarbeiteten Liste der anspruchsberechtigten Berufe); die bisherige Zwei-Eltern-Regelung entfällt (d. h. der Anspruch aller bisher im Rahmen der Notbetreuung bereits anspruchsberechtigten Kinder bleibt erhalten); sowie neu

Alleinerziehende
Alle Alleinerziehenden (hier definiert als Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben).

Kinderschutz
Unabhängig von der beruflichen Situation der Eltern sind Kinder, für die Betreuung unter Gesichtspunkten des Kinderschutzes notwendig ist, mit einer Entscheidung des Jugendamtes/des Regionalen Sozialen Dienstes (ggf. auch telefonisch) weiterhin anspruchsberechtigt. Dieses gilt auch für Kinder aus Familien mit besonders herausfordernden familialen Situationen. In diesen Fällen können die Einrichtungen im Einzelfall Betreuungsangebote unterbreiten.

In jedem Fall bleibt der bisherige Vorrang der häuslichen Betreuung bestehen. Folglich gibt es weiterhin keinen Anspruch auf Notbetreuung, sofern es im Einzelfall eine Möglichkeit zur häuslichen Betreuung gibt.

Die Schul- und Kitaleitungen und Kindertagespflegestellen entscheiden auf der Grundlage der Selbsterklärung.

› Aktuelle Liste der systemrelevanten Berufsgruppen mit Elternerklärung gültig ab 27. April 2020

Quelle: www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus (22.04.2020 - 14:09)


22.04.2020

In Berlin gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In ihrem Newsletter 10/2020 weist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jedoch darauf hin, dass pädagogisch begleitete Außenaktivitäten von Kleingruppen im Bereich der Kindertagesbetreuung ab Montag dem 27. April von der Kontaktbeschränkung ausgenommen sind.


16.04.2020

Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen ist die gesamtstädtische Beratungsstelle über eine Telefon-Nr. und per E-Mail zu erreichen:

Bereich Kindertagespflege

Tel.: 0176 / 87 54 14 63 (Mo. bis Fr. von 10:00 bis 14:00 Uhr)

E-Mail: bittner@familien-fuer-kinder.de


07.04.2020

Um die Verbreitung des Corona Virus einzudämmen, sind wir angehalten, Sozialkontakte einzudämmen und uns möglichst in unserer Wohnung aufzuhalten. Rausgehen ist zwar erlaubt, jedoch idealerweise nur zu zweit und die Spiel- und Sportplätze sind auch geschlossen.

In dieser Situation wird selbst die größte Wohnung manchmal zu klein und eigentlich gute Beziehungen werden auf die Probe gestellt. Keiner weiß derzeit, wie lange die aktuellen Maßnahmen aufrechterhalten werden und manche haben Angst, zu erkranken oder ihren Beruf zu verlieren. Sehr junge Kinder teilen diese Sorgen natürlich nicht, aber sie spüren die Anspannung der Erwachsenen und reagieren darauf womöglich mit typischen Stressreaktionen wie Weinen, Schreien, Wutanfällen, Trauer, … Haben Sie Verständnis für die Reaktionen Ihrer Kinder. Sie helfen Ihren Kindern in dieser Situation am besten, indem Sie dafür sorgen, dass Sie ausgeglichen und entspannt bleiben.

Hierzu haben wir einige Tipps und Hinweise für Eltern:

› Tipps und Hinweise für Eltern mit jungen Kindern (PDF)



26.03.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat neue Informationen für Kindertagespflegepersonen mit Vorgaben zur Notbetreuung herausgegeben:

› PDF-Dokument: 2. Information zur angeordneten Schließung aller Kindertagespflegestellen im Land Berlin in Folge der aktuellen Corona-Pandemie vom 25.03.2020

› PDF-Dokument: Notwendigkeit der Notbetreuung in Kindertagespflege - Erklärung der Eltern vom 25.03.2020

Zur Tätigkeitsverpflichtung der Kindertagespflegepersonen heißt es unter Punkt 7:

„Die unabhängig von der Schließung bestehende Tätigkeitsverpflichtung der Kindertagespflegepersonen, laut Vertrag, muss unter Beachtung der besonderen Lage umgesetzt werden. Alle Tagespflegestellen sind Teil des Notsystems. Machen Sie sich bewusst, dass die Notbetreuung wertvolle Arbeitskräfte für das Aufrechterhalten unserer Gesellschaft sichert. Das könnte im Ernstfall auch für Sie und Ihre Familie wertvoll sein.

Sofern es in einer Kindertagespflegestelle temporär keinen Bedarf für Notbetreuung gibt, bleibt die Kindertagespflegestelle als Teil des Notbetreuungssystems in Bereitschaft um Kinder aufzunehmen; diesbezügliche Absprachen treffen Sie bitte mit Ihrem Jugendamt. Sichern Sie Ihre Erreichbarkeit für das Jugendamt und die Eltern innerhalb der üblichen Öffnungszeiten zu.

Wenn Ihre Kindertagespflegestelle aufgrund des Coronavirus geschlossen wird und Sie Kinder in Notfallbetreuung haben, die weiter betreut werden dürfen, benötigen diese Kinder einen Vertretungsplatz. Bitte melden Sie dies sofort Ihrem zuständigen Jugendamt, so dass die Vertretung organisiert werden kann.

Es wird empfohlen, dass Tagespflegepersonen, die keine Kinder in Notbetreuung haben, durchgehend für den Bezirk als Reserve für die Notbetreuung zur Verfügung stehen. Dafür führen die Fachberatungen Ihres Bezirkes eine Liste, welche Kindertagespflegepersonen zur Verfügung stehen.

Kindertagespflegepersonen, die z. B. im Verbund, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen arbeiten und Notfallbetreuung machen, sollen ihre Pflegeerlaubnis mit sich führen, als eine Art Nachweis, dass sie systemrelevante Arbeit leisten. Bei ergänzender Kindertagespflege soll der jeweilige Pflegevertrag als Nachweis dienen.“



17.03.2020

Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 17.03.2020:

Angesichts der Corona-Pandemie werden auch die Kindertagespflegestellen im Land Berlin geschlossen. Das hat der Berliner Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Die Schließung der Kindertagespflegestellen fällt unter die „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“. Diese wird laufend an die besonderen Erfordernisse der Corona-Eindämmungsstrategie angepasst. Schulen und Kitas sind in Berlin bereits seit heute bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Die Kindertagespflegestellen schließen ab Mittwoch, 18.3.2020, für die reguläre Betreuung. Ebenso wie Kitas und Schulen müssen auch sie eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen ermöglichen, wenn diese die Betreuung ihrer Kinder nicht anders organisieren können. Informationen dazu erfolgen im Lauf des morgigen Tages. In Berlin werden rund 5.700 Kinder in Kindertagespflegestellen betreut.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Um die Corona-Pandemie einzudämmen, müssen wir die sozialen Kontakte noch weiter reduzieren. Kindertagespflegestellen betreuen überwiegend kleine Gruppen. Dennoch ist ein Risiko nicht auszuschließen. Wir kommen mit diesem Schritt zugleich der Bitte von vielen Tagesmüttern nach. Ich setze auf das Verständnis der betroffenen Familien. Die Schließung ist im Interesse der Gesundheit aller Berliner und Berlinerinnen.“

Quelle: https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.908199.php


16.03.2020

Voraussichtlich bis zum 19.04.2020

Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen ist die gesamtstädtische Beratungsstelle über eine Telefon-Nr. und per E-Mail zu erreichen:

Bereich Kindertagespflege

Tel.: 0176 / 87 54 14 63 (Mo. bis Fr. von 10:00 bis 14:00 Uhr)

E-Mail: bittner@familien-fuer-kinder.de


16.03.2020

Aus aktuellem Anlass (mögliche Verbreitung des Corona-Virus) müssen wir leider alle Veranstaltungen bis zum 19. April 2020 absagen.

Wir bedauern die Absage sehr. Aber die Gesundheit aller Beteiligten ist uns sehr wichtig.

Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.

Über eventuelle weitere Maßnahmen und Ersatztermine werden wir Sie informieren.


13.03.2020

Der Senat ist am 13. März um 14 Uhr zusammengekommen, um über weitere Corona-Maßnahmen zu beraten. Welche Beschlüsse und Maßnahmen umgesetzt werden, erfahren Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:

https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/


05.03.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat ein Schreiben mit Informationen zum Coronavirus (COVID-19) für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe erstellt.
Seite 4 ist direkt für die Kindertagespflege.

› Informationen zu Coronavirus (COVID-19) für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe
(PDF, Stand 03.03.2020)


03.03.2020

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert auf ihrer Homepage über Verhaltensweisen in Bezug auf das Coronavirus und über das Angebot einer Hotline. Wenn Sie Fragen haben, finden Sie hier eventuell die Antworten:

>>> www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/wichtige-infos-fuer-kitas-kindertagespflege-und-jugendhilfeeinrichtungen

>>> www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/

Wir können Ihnen darüber hinaus keine Fragen zum Coronavirus beantworten.

Sobald wir weitere Informationen erhalten, informieren wir Sie selbstverständlich.


03.03.2020

Das Masernschutzgesetz ist zum 1.3.2020 in Kraft getreten. Auch wenn noch nicht alle Fragen geklärt sind, z. B. die zur Impfpflicht von Angehörigen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt grundlegende Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes in der Kindertagespflege herausgegeben:

› Masernschutz in der Kindertagespflege - Informationen der Senatsverwaltung BJF


07.02.2020

Kindertagespflege in Berlin:
Fester Bestandteil des GUTE-KiTa-Gesetzes oder Restebude auf Ramschniveau?
Schriftliche Anfrage vom 18.09.2019 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/21071

Kindertagespflege in Berlin (I):
Nachfragen zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 18/21071
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22041
 
Kindertagespflege in Berlin (II):
Provozierter Existenzverlust durch Steuerrückzahlung?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22042
 
Kindertagespflege in Berlin (III):
An welcher Branche orientiert sich die Entlohnung und die Tätigkeitsanforderung?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22043
 
Kindertagespflege in Berlin (IV):
Vertretungsmodelle konzeptlos, ziellos und nutzlos?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22044
 
Kindertagespflege in Berlin (V):
Ist die Kindertagespflege nur eine Billigvariante von Kitas?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22045
 
Kindertagespflege in Berlin (VI):
Bieten Rechtsgrundlagen und Ausführungsvorschriften ausreichende Planungssicherheit?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22046
 
Kindertagespflege in Berlin (VII):
Gleiche Behandlung bei gleicher Arbeit?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22047
 
Kindertagespflege in Berlin (VIII):
Arbeitszeit- und Entgeltberechnung
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22048
 
Kindertagespflege in Berlin (IX):
Benachteiligung bei Weiterbildungsangeboten?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22049
 
Kindertagespflege in Berlin (X):
Ist die Studie "Reflexion der Arbeitsbedingungen in der Tagespflege" Grundlage für Anpassungen?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22050
 
Kindertagespflege in Berlin (XI):
Nichtaufnahme in Kita-Navigator: Ignoranz und bewusste Fehlinformation?
Schriftliche Anfrage vom 08.01.2020 Maik Penn (CDU)
>>> Drucksache 18/22051


07.02.2020

Wird ein einjähriges Kind in einer Tagesgroßpflegestelle betreut, in der neben der Mutter des Kindes eine zweite Tagespflegeperson tätig ist, schließt das die Förderung nicht von vornherein aus. Allerdings muss das Kind rechtlich und tatsächlich ausschließlich dieser anderen Tagespflegeperson zugewiesen sein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit nunmehr bekanntgegebenem Eilbeschluss vom 29. Januar 2020 entschieden.

Nachdem dem Jugendamt der Stadt Bielefeld bekannt geworden war, dass die Mutter des in einer Tagesgroßpflegestelle geförderten Kindes in gemeinsam genutzten Räumlichkeiten gleichfalls als Tagespflegeperson tätig war, hob sie ihren gegenüber den Eltern des betreuten Kindes ausgesprochenen Bewilligungsbescheid über die Förderung der Tagespflege bezogen auf die gewählte Tagespflegeperson unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf. Den dagegen gerichteten Eilantrag der Antragsteller lehnte das Verwaltungsgericht Minden ab; es sah die vereinbarte Betreuung des Kindes durch die Kollegin der Mutter als Scheingeschäft an. Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.

In der Begründung heißt es u.a.: Nach den gesetzlichen Vorgaben liege eine Tagesgroßpflege nur dann vor, wenn eine vertragliche und pädagogische Zuordnung des einzelnen Kindes zu einer bestimmten Tagespflegeperson gewährleistet sei. Diese Zuordnung sei bei professionellem Berufsverständnis - trotz der zweifellos bestehenden besonderen Bindung des Kindes zu seiner Mutter - auch dann ohne weiteres möglich, wenn die Kindesmutter als weitere Tagespflegeperson für andere Kinder in denselben Räumlichkeiten tätig sei. Die Prüfung und Überwachung der entsprechenden Zuordnung sei Sache des jeweiligen Jugendamtes.
Der Beschluss ist unanfechtbar.

Mehr dazu auf der Homepage des Bundesverbandes Kindertagespflege unter „Aktuelles“: >>> www.bvktp.de


13.01.2020

Themen zur Kindertagespflege

  • Aus dem Fortbildungszentrum: Die Dozentinnen und Dozenten stellen sich vor
  • Fortbildungsprogramm Kindertagespflege 2020
  • Impulse Kindertagespflege 2019
  • Kindertagespflege fördern und ausbauen: Mehr Plätze schaffen und Rahmenbedingungen verbessern
  • MoKiS ermöglicht Kinderbetreuung außerhalb der Kita-Zeiten: 200 Familien vermittelt
  • „Tagespflege in Bewegung“
  • Kindertagesbetreuung unter Dreijähriger im März 2019: +3,7 % gegenüber dem Vorjahr
  • Literaturhinweise:
    Recht und Steuern in der Kindertagespflege – Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis
    Was bleibt?! – Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

› Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 2/2019 als PDF-Dokument


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