Fortbildungen und Aufbaukurse
Kindertagespflegepersonen haben laut § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII den Auftrag, die Kinder in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Sie haben somit den gleichen Förderauftrag zu erfüllen, den auch Erzieher*innen in den Kindertageseinrichtungen haben.
Sobald Kindertagespflegepersonen tätig sind, sind sie verpflichtet, ihrer Fachberatung im Jugendamt eine in der Ausführungsvorschrift für Kindertagespflege festgelegte Anzahl an Unterrichtseinheiten an Fortbildung nachzuweisen. Für Kindertagespflegepersonen in Berlin handelt es sich um 16 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Die Fortbildungen müssen bei einem anerkannten Fortbildungsträger besucht werden. Auf diese Weise findet eine kontinuierliche Erweiterung eigener Kompetenzen und der pädagogischen Qualität, sowie eine Reflektion der täglichen Arbeit statt. Die Fortbildungsthemen sollten den folgenden Themenbereichen zugeordnet werden können: Pädagogik, Pädagogische Angebote, Psychologie, Zusammenarbeit mit Eltern, Selbstreflexion und Gesundheit/Ernährung. Hier ist es zum einen wichtig, Basisinformationen immer mal wiederaufzufrischen, zum anderen aber auch, neue Forschungs- und Diskussionsergebnisse mit in die eigene Arbeit einfließen lassen zu können. Zusätzlich ist es immer wieder wichtig, über aktuelle rechtliche und finanzielle Veränderungen informiert zu sein.
Die Familien für Kinder gGmbH ist anerkannter Fortbildungsträger und hat ein Fortbildungsprogramm aufgelegt, das Sie auf der Seite des Fortbildungszentrums einsehen und herunterladen können. Eine Anmeldung kann direkt über die Homepage vorgenommen werden.
› www.fortbildungszentrum-berlin.de
Kindertagespflegepersonen, die eine Grundqualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) besucht haben und in Zukunft ein Aufbauzertifikat beantragen möchten, können beispielsweise bei der Familien für Kinder gGmbH die Anschlussqualifizierung 160+ im Umfang von 140 UE besuchen. Die Qualifizierung beruht auf dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) des Bundesverbandes für Kindertagespflege (BVKTP). Auch zu diesem Kurs muss die Anmeldung durch das zuständige Jugendamt erfolgen.
› Weitere Informationen im Fortbildungszentrum
Für Kindertagespflegepersonen, die eine Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum (160 UE) besucht haben und bereits das Berliner Aufbauzertifikat (84 UE) erworben haben, werden Fortbildungen im Umfang von 56 UE angeboten. Durch den Besuch dieser Fortbildung haben Tagesmütter und Tagesväter die Möglichkeit, Inhalte des aktuellen Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) kennenzulernen und den Umfang ihrer Qualifizierung auf insgesamt 300 UE zu erhöhen.