Besondere Merkmale der Kindertagespflege
Gerade in den ersten Lebensjahren profitieren Kinder besonders von einer festen Bezugsperson und einer individuellen Betreuung. Diese Rahmenbedingungen sind ein zentrales Merkmal der Kindertagespflege.
Sie ermöglicht Kindern, in kleinen Gruppen soziale Erfahrungen zu sammeln und sich in einer familiennahen Atmosphäre zu entwickeln.
Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an einer Qualifizierung, deren Umfang sich nach der jeweiligen Vorqualifikation richtet.
Die Räumlichkeiten der Kindertagespflegestelle werden durch das Jugendamt kontrolliert und abgenommen. Zudem werden Kindertagespflegepersonen von Fachberater*innen auf ihre Eignung überprüft, begleitet und beraten. Auf diese Weise wird die Qualität der Betreuung gesichert und kontinuierlich weiterentwickelt.
Kindertagespflegestellen erhalten finanzielle Leistungen vom Jugendamt, um eine verlässliche Betreuung zu gewährleisten und die individuelle Entwicklung der Kinder zu fördern.
Die Bedeutung der Kindertagespflege ist gesetzlich anerkannt: Im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ist sie als gleichwertiges Angebot zur Förderung von Kindern in den ersten Lebensjahren verankert.
Gern unterstützen wir Sie dabei, eine passende Betreuung für Ihr Kind zu finden.
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