Kindertagespflege als Beruf
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Attraktiver Verdienst in der Kindertagespflege

Kindertagespflegepersonen können Kinder im Auftrag des Jugendamtes betreuen und erhalten ihre Zahlungen monatlich im Voraus. Diese orientieren sich an der Anzahl der betreuten Kinder, dem zeitlichen Umfang der Betreuung und ggf. an weiteren Besonderheiten (Kinder mit besonderem Förderbedarf oder ungewöhnlichen Betreuungszeiten).

 

Beispiele für Verdienst nach Anzahl von betreuten Kindern

Die folgenden Beispiele zeigen, welche Einnahmen in der Kindertagespflege möglich sind.

BEISPIEL 1

Ein Tagesvater hat eine Pflegeerlaubnis für drei Kinder, welche jeweils einen Betreuungsanspruch von 7 bis 9 Stunden täglich bzw. 140 bis 180 Stunden im Monat haben.

Anzahl Kinder  1  2  3 Summe
Entgelt für die Förderleistung 588 € 588 € 588 € 1764 €
Mittelbar pädago-gische Arbeit 52 € 52 € 52 € 156 €
Sachkosten-pauschale 231 € 231 € 231 € 693 €
Summe vom Jugendamt gezahlt* 871 € 871 € 871 € 2613 €
         

Beispiel 2

Eine Tagesmutter hat eine Pflegeerlaubnis für fünf Kinder, welche jeweils einen Betreuungsanspruch von 7 bis 9 Stunden täglich bzw. 140 bis 180 Stunden im Monat haben.

Anzahl Kinder  1  2  3  4  5 Summe
Entgelt für die Förder-
leistung
604 € 604 € 604 € 604 € 604 € 3020 €
Mittelbar pädago-gische Arbeit 52 € 52 € 52 € 52 € 52 € 260 €
Sachkosten-pauschale 231 € 231 € 231 € 231 € 231 € 1155 €
Summe vom Jugendamt gezahlt* 887 € 887 € 887 € 887 € 887 € 4435 €
             

* Stand: 01.01.2023
In den Pauschalbeträgen sind mögliche weitere Zahlungen, wie z.B. Mieterstattungen oder Zuschüsse für ungewöhnliche Betreuungszeiten, nicht enthalten. Kindertagespflegepersonen erhalten auf Nachweis auch angemessene hälftige Beiträge für die Sozialversicherung. Diese Erstattungsbeträge sind hier nicht enthalten. Nach § 3 Nr. 9 Einkommensteuergesetz sind die Erstattungsbeträge für die Sozialversicherung steuerfrei.