Kindertagespflege als Beruf
Das Informationsportal für die Kindertagespflege in Berlin

 

Die Rolle des Jugendamts

Wollen Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten während eines Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen, benötigen Sie nach § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis, die bei dem Jugendamt, in dessen Bezirk sich die Kindertagespflegestelle befindet, beantragt werden muss.

Zu diesem Zweck sollten Sie zunächst Kontakt zu den Mitarbeiter*innen des Jugendamtes (Fachberater*innen im Bereich Kindertagespflege) aufnehmen, in dessen Bezirk Sie tätig werden möchten: › Kontaktdaten der Bezirke.
Nachdem die bzw. der zuständige Mitarbeiter*in sich davon überzeugt hat, dass Sie für die Tätigkeit geeignet sind (Eignungsüberprüfung), können Sie nur durch diese zu einem Vorbereitungsseminar oder einer Qualifizierung angemeldet werden.
› mehr Info

 

Für die Pflegeerlaubnis müssen Sie dem Jugendamt folgende Unterlagen einreichen:

  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Gesundheitsnachweis, aller erwachsenen Personen, die sich regelmäßig in den Betreuungsräumen aufhalten,
  • ein Schulabschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss) oder ein Berufsabschlusszeugnis,
  • ein Nachweis über das Sprachniveau B2 (oder höher),
  • die Teilnahme an einem Kurs „Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern“ im Umfang von 6 Zeitstunden,
  • den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungs- bzw. Qualifizierungsseminar,
  • geeignete, kindgerechte Räumlichkeiten,
  • schriftliche Erlaubnis der Vermieter*innen, dass die Räume für die Kindertagespflege genutzt werden dürfen,
  • den Nachweis über eine (Berufs-)Haftpflichtversicherung. 

Außerdem führen die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes vor Ausstellung der Pflegeerlaubnis einen Hausbesuch durch, um sich die Betreuungsräume anzuschauen und diese auf ihre Eignung zu prüfen.