Kindertagespflege als Beruf
Das Informationsportal für die Kindertagespflege in Berlin

Archiv 2021

06.12.2021

Themen zur Kindertagespflege

  • Welche Auswirkungen hat die COVID-19-Pandemie auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern?
  • Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege am 14. Mai 2022 von 14.00 bis 18.00 Uhr
  • Themen-Reihe Pädagogische Themen: Der Weg in die Nachhaltigkeit – was gehört zu einer nachhaltigen Kindertagespflege dazu?
  • Themen-Reihe Häufige Fragen in der Kindertagespflege: „Welche Einkünfte aus der Kindertagespflege sind steuerpflichtig?“
  • Fortbildungsprogramm Kindertagespflege 2022
  • Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Qualifizierungsmaßnahmen in der Kindertagespflege
  • Evelyn Kubsch: „Kindertagespflege war für mich nicht nur ein Job, sondern Berufung“
  • Anne Weber – Neue Mitarbeiterin in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
  • Bundesprogramm ProKindertagespflege „Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“
  • Statistik: Kindertagesbetreuung in Berlin zum Stichtag 1. März 2021

› Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 2/2021 als PDF-Dokument


19.11.2021

Die einzelnen Ausschreibungen mit Online-Anmeldeformular und das Jahresprogramm als PDF-Download finden Sie im Fortbildungszentrum:

› www.fortbildungszentrum-berlin.de


10.11.2021

Bitte beachten Sie, dass aus aktuellem Anlass ab sofort die 2G-Regel für die Impulse-Veranstaltung gilt. Eine Teilnahme ist nur für Geimpfte oder Genesene möglich. Ein dementsprechender Nachweis muss beim Einlass erbracht werden.


22.09.2021

Zu dieser kostenfreien Fachveranstaltung der Familien für Kinder gGmbH sind alle Berliner Kindertagespflegepersonen und Fachkräfte der Kindertagespflege herzlich eingeladen:
Samstag, 13.11.2021 von 09:30 bis 16:30 Uhr
Rathaus Schöneberg, Willy-Brandt-Saal, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin

Themen:

  • Umsetzung des Schutzauftrags in der Kindertagespflege
  • Steuerberatung
  • Bundesprogramm ProKindertagespflege
  • Zuständigkeiten und Aufgaben der Senatsjugendverwaltung im Bereich Kindertagespflege
  • Ergebnisse einer Befragung unter Berliner Kindertagespflegepersonen

22.09.2021

In dem Schreiben vom 17.09.2021 informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die aktuellen SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Neuregelung zur Quarantäne
  • Regelmäßige PoC-Antigen-Tests für Kinder
  • Organisation von Elternabenden/Elternversammlungen
  • Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern

› 19. Information für die Kindertagespflege

› Elterninformation vom 17.09.2021


01.09.2021

Die neue Broschüre des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. gibt einen Überblick zum Thema Inklusion. Hierbei wird zunächst auf den Inklusionsbegriff eingegangen. Darauf aufbauend werden die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt und Qualifizierungskonzepte zu diesem Thema einander gegenübergestellt. Eine Übersicht von Kompetenzen, die Kindertagespflegepersonen bzw. Fachberater*innen benötigen, um eine inklusiv ausgerichtete Kindertagespflege zu realisieren, vervollständigt die Broschüre.

Die Broschüre kann kostenfrei von der Homepage des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. heruntergeladen werden:

› www.bvktp.de


12.08.2021

Aufgrund der Corona-Pandemie ist zum Stichtag 1. März 2021 die Anzahl der Kinder in der öffentlich geförderten Kindertagespflege um 8,4 Prozent auf 5.643 Kinder zurückgegangen (im Vergleich zum Vorjahr). Die Anzahl der Tagesmütter und -väter sank um 11,1 Prozent auf 1.424 Tagespflegepersonen.

In den Berliner Kitas wurden über 168.000 Kinder (ohne Hortkinder) in öffentlichen und freien Einrichtungen betreut. Das sind 0,8 Prozent mehr als 2020.

Weitere Daten finden Sie hier: › Statistischer Bericht K V 7 für 2021

Quelle:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, › Pressemitteilung vom 12. August 2021 und Statistischer Bericht K V 7 für 2021


12.08.2021

In dem 18. Schreiben Kindertagespflege informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Möglichkeit, für die Kinder Tests zu erhalten, die von den Eltern durchgeführt werden können.

Hinweise gibt es auch zu den Themen Testpflicht, Reiserückkehrer, Eingewöhnungen, Elternabende und Elternhotline.

Außerdem werden Eltern und Kindertagespflegepersonen nochmals auf die Vorteile einer Impfung bei den Erwachsenen aufmerksam gemacht.

› 18. Schreiben Kindertagespflege

› Elterninformation zu den Selbsttests für Kinder

› Eigenerklärung der Eltern über die Testung eines Kindes


12.08.2021

Der Musterhygieneplan für die Berliner Kindertagespflegestellen wurde aktualisiert. Ziel ist es, auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Risiken für eine Infektion so gut es geht zu verringern. Ein wichtiges Element ist dabei die Einhaltung von Hygienemaßnahmen in der Kindertagesbetreuung.

› Musterhygieneplan für die Berliner Kindertagespflegestellen vom 22.06.2021


02.08.2021

Die Broschüre „Informationen zur Kindertagespflege“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde überarbeitet und heißt nun „Wege in die Kindertagespflege“.

In dieser aktualisierten Broschüre finden Interessierte Tipps für ihre zukünftige Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und was sie in diesem neuen Tätigkeitsfeld erwartet: von der Pflegeerlaubnis über Vorbereitungsseminare und zusätzliche Qualifikationen bis zu rechtlichen und finanziellen Hinweisen.

 


20.07.2021

Eine dreiteilige Podcast-Reihe für die Praxis der Kindertagesbetreuung nimmt sich der großen Themen Demokratie und Vielfalt an. Dabei werden neben Fragen nach der demokratischen Partizipation von Kindern, Eltern, Familien, Fachkräften und Kindertagespflegepersonen auch Aspekte des diskriminierungsfreien und inklusiven Umgangs mit gesellschaftlicher Vielfalt in der Kindertagesbetreuung in den Blick genommen.

"Demokratie & Vielfalt - alle inklusive? Der Kita-Podcast" ist eine Podcast-Reihe des Projekts "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung". Das Vorhaben ist ein gemeinsames Projekt der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Paritätischer Gesamtverband in Kooperation mit seinem Berliner Landesverband und dem Bundesverband für Kindertagespflege, Diakonie Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Caritasverband/vertreten durch KTK-Bundesverband) und der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ von 2020-2024 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Hier geht’s zum Podcast auf der Projektseite: › www.duvk.de/podcast/

Quelle: Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbandes vom 13. Juli 2021
› www.der-paritaetische.de


07.07.2021

Themen zur Kindertagespflege

  • Das KJSG: zentrale Neuregelungen für Kindertagespflege und Vollzeitpflege
  • Engagement bei der Suche nach neuen Pflegeeltern und Kindertagespflegepersonen der Senatorin Sandra Scheeres
  • Aktuelles aus der Landesberatungsstelle Kindertagespflege: Informa­tionsveranstaltungen seit März pandemiebedingt im Online-Format
  • Personelle Veränderungen in der Landesberatungsstelle Kindertagespflege
  • Für eine starke Kindertagespflege: Die Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung
  • Neue Themen-Reihe Pädagogische Themen:
    Digitale Medien in der Kindertagespflege – weshalb, wie und wieviel?
  • Neue Themen-Reihe Häufige Fragen in der Kindertagespflege:
    Wo liegt der Unterschied zwischen der Sachkostenpauschale und der Betriebsausgabenpauschale?
  • Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Die pädagogische Konzeption für Kindertagespflegepersonen“?
  • Das Qualifizierungshandbuch in der Kindertagespflege (QHB) aus der Perspektive von Teilnehmenden
  • MoKiS macht mobil – bald auch für unterwegs
  • Literaturhinweise
    „Der Elternratgeber zu KISS und KIDD. Von Schreibabys, Entwicklungsauffälligkeiten und Lernschwierigkeiten.“
    „O wie Olivia – Mit Zuversicht und Selbstvertrauen für Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche“
    „Schlaumacherbuch“

› Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 1/2021 als PDF-Dokument

Weitere Ausgaben der Fachzeitschrift Pflegekinder finden Sie im › Servicebereich


25.06.2021

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert in einem Schreiben vom 23.06.2021 über die baldigen Impfmöglichkeiten für Eltern und Kinder (ab 12 Jahren) auch in der Sommerpause. Dies ist aus der Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein wichtiger Schritt zur weiteren Stabilisierung des Betriebs in Kitas und Schulen.

› Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 23.06.2021


21.06.2021

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert in diesem Schreiben über die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab dem 21.06.2021.

Weitere Themen:

  • Musterhygieneplan
  • Betreten der Kindertagespflegestelle durch Eltern
  • Teststrategie

› 17. Informationsschreiben Kindertagespflege vom 17.06.2021


15.06.2021

In Berlin wurden im vergangenen Jahr
3.871 Kinder von 0 bis unter 3 Jahre und
1.355 Kinder von 3 bis unter 6 Jahre und
91 Kinder von 6 bis unter 7 Jahre
in der Kindertagespflege betreut (nur Berliner Kinder, Stand: 31.12.2020).

Die Betreuungsquote in Kita und Kindertagespflege für Berliner Kinder betrug
1,1 % bei den Kindern von 0 bis u1 Jahre
69,0 % bei den Kindern von 1 bis u3 Jahre
92,0 % bei den Kindern von 3 bis u6 Jahre
32,4 % bei den Kindern von 6 bis u7 Jahre

Dies geht aus der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus hervor:

› Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE): Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2020 (I)


11.06.2021

Die Frist zur Nachweispflicht der Masernimpfung, die bis zum 31.07.2021 festgesetzt war, wurde jetzt bis zum 31.12.2021 verlängert. D.h. dass Kindertagespflegepersonen und deren Angehörige, die nach 1970 geboren wurden, bis zum 31.12.2021 Zeit haben, diesen Nachweis zu erbringen.

Die gleiche Fristverlängerung gilt auch für Kinder in Kindertagespflege, wenn sie am 01.03.2020 bereits seit 4 Wochen betreut wurden. Auch hier wurde die Nachweispflicht für die Impfung vom 31.07.2021 auf den 31.12.2021 verlängert.


11.06.2021

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Reform der Kinder- und Jugendhilfe zugestimmt. Das Gesetz wurde am 9. Juni 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist zum Wesentlichen am 10. Juni 2021 in Kraft getreten.

Die Kindertagespflege steht nicht im Zentrum der Reform, aber es gibt auch einige Neuerungen für die Kindertagespflege:

  • Die markanteste Änderung ist, dass nunmehr konsequent nicht mehr von Tagespflege bzw. Tagespflegepersonen die Rede ist, sondern immer von Kindertagespflege und Kindertagespflegepersonen.
  • Zu den Grundsätzen der Förderung in der Kindertagespflege heißt es jetzt in § 22 SGB VIII: Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Nutzen mehrere Kindertagespflegepersonen Räumlichkeiten gemeinsam, ist die vertragliche und pädagogische Zuordnung jedes einzelnen Kindes zu einer bestimmten Kindertagespflegeperson zu gewährleisten. Eine gegenseitige kurzzeitige Vertretung der Kindertagespflegepersonen aus einem gewichtigen Grund steht dem nicht entgegen.
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen. (§ 22a Abs. 4 SGB VIII)

11.06.2021

Zum 31.12.2020 wurden 26 Kinder mit individuellem Förderbedarf aufgrund einer Behinderung in Kindertagespflegeangeboten betreut. Davon hatten 22 Kinder einen Förderbedarf nach § 16 Absatz 1 Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) und 4 Kinder einen wesentlich erhöhten Förderbedarf nach § 16 Absatz 2 VOKitaFöG.

Dies geht aus der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus hervor:

› Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Seidel (LINKE): Versorgungsgrad in Kita und Tagespflege 2020 (II)


08.06.2021

Spätestens am 21.06.2021 werden alle Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen wieder zum Regelbetrieb zurückkehren. Das hat Familiensenatorin Sandra Scheeres heute in der Senatssitzung angekündigt. Sofern Einrichtungen früher in den Regelbetrieb zurückkehren wollen, ist auch dies möglich. Derzeit wird noch ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen angeboten.

Weitere Informationen:

› Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 08.06.2021


12.05.2021

In der 15. Information für Kindertagespflege und einem Elterninfo informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die neuen Regelungen:

  • Öffnung ab 17.5.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen,
  • Neuaufnahme/Eingewöhnung,
  • Ausnahme von der Testpflicht für Geimpfte und Genesene,
  • Fahrten von Kindertagespflegepersonen und -kindern,
  • Kinderübernachtungen, Sommerfeste, Verabschiedungen der Schulkinder, Ausflüge und
  • Schließzeiten.

› 15. Information für Kindertagespflegepersonen (PDF)

› Elterninformation


11.05.2021

Ab dem 17.05.2021 werden die Angebote der Kindertagesförderung wieder für alle Berliner Familien und Kinder geöffnet. Das hat der Berliner Senat in seiner Sitzung am 11.05.2021 beschlossen. Grundlage ist die positive Entwicklung der Inzidenzwerte. Angeboten wird ein eingeschränkter Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.

Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen Zugang zu einem Angebot der Kindertagesförderung erhalten. Eine Beschränkung auf einzelne Zielgruppen entfällt. Die Liste systemrelevanter Berufe findet keine Anwendung mehr.

Auch im eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen soll die Kontaktminimierung und die Nachverfolgbarkeit von Infektionen gewährleistet sein. Die Betreuung soll möglichst in stabilen Gruppen stattfinden.

Die Eltern bleiben aufgefordert, ihren individuellen Betreuungsbedarf auf den notwendigen Umfang zu beschränken und regelmäßig mit den Einrichtungen abzustimmen.

Weitere Informationen finden Sie in der › Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 11.05.2021


01.04.2021

Alle Berliner Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen werden wegen des steigenden Infektionsrisikos ab 8. April geschlossen. Das hat der Senat am 01.04.2021 entschieden. Die Einrichtungen der Kindertagesförderung bieten jedoch eine Notbetreuung für jene Eltern an, die zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit dringend auf eine solche Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Mindestens ein Elternteil muss dabei in einem systemrelevanten Bereich beruflich tätig sein.

Die Notbetreuung können auch Eltern von Vorschulkindern, Alleinerziehende, die keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können sowie Eltern, bei deren Kindern aus besonders dringenden pädagogischen Gründen eine Betreuung erforderlich ist, in Anspruch nehmen. Besonders dringende pädagogische Gründe sind unter anderem Behinderungen, Sprachförderbedarf sowie Kinderschutz.

Die Liste der Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung finden Sie unter folgendem Link:
www.berlin.de/sen/bjf/corona/uebersicht-der-berufsgruppen-notbetreuung.pdf

Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 01.04.2021


01.04.2021

Kinder mit Erkältungssymptomatik werden aktuell nicht betreut. Dies betrifft auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber.

Alternativ kann das Ergebnis eines aktuellen negativen Schnelltests/Selbsttests vorgewiesen werden. Die Durchführung und Aktualität des Tests sind durch Eigenerklärung oder Bescheinigung der Teststelle zu bestätigen.

Der Selbsttest kann auch, soweit dies organisatorisch möglich ist, vor Ort durch die Eltern durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wurde bisher auf die Möglichkeit einer Testung in den Berliner Teststellen verwiesen. Dieser Hinweis wurde jetzt korrigiert. Die Berliner Teststellen testen keine (symptomatischen) Kinder unter 6 Jahren.
(Quelle: www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/ Stand: 31. März 2021)

Weitere Informationen finden Sie auf den Corona-Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu Kitas und Kindertagespflege:

› www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita/


24.03.2021

Anfrage im Abgeordnetenhaus

Auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) zum Thema: Masken, Schnelltests und Luftreinigungsgeräte in der Kindertagespflege wurde jetzt die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 11. März 2021 veröffentlicht:

› Antwort auf die schriftliche Anfrage:
„Masken, Schnelltests und Luftreinigungsgeräte in der Kindertagespflege“


18.03.2021

In dem Schreiben vom 17.03.2021 informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Impf-Situation, nachdem die Impfungen mit dem Impfstoff von Astra Zeneca ausgesetzt wurden.

› 12. Information für Kindertagespflege


17.03.2021

In diesem Schreiben informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Impfeinladungen und dass Kindertagespflegepersonen Selbsttests erhalten.

Leider hat sich die Impfsituation durch das Aussetzen von Astra Zeneca schon wieder verändert. Impftermine mit diesem Impfstoff werden jetzt erst einmal abgesagt und in den nächsten Tagen wird sich herausstellen, wie es dann weitergeht.

Es wird darauf hingewiesen, dass es keine Impfpflicht gibt, sondern dass sich die Kindertagespflegepersonen entscheiden können, ob sie sich impfen lassen möchten. Im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz ihrer selbst und der betreuten Kinder wäre es überaus wünschenswert, wenn möglichst viele dieses Impfangebot annehmen würden.

› 11. Information für Kindertagespflege


16.03.2021

Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2021

Die Ausführungsvorschrift Kindertagespflege wurde am 23.06.2020 rückwirkend zum 01.01.2020 geändert. Weiteres kann durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung in Rundschreiben geregelt werden.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat am 04.03.2021 in dem Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2021 redaktionelle Änderungen bzw. Klarstellungen vorgenommen, die im Vorgriff auf weitere AV-Änderungen schon mitgeteilt und angewendet werden sollen.

Folgende Regelungen der Ausführungsvorschrift zur Kindertagespflege werden dazu erläutert:

  • Kinder mit besonderem individuellen Förderbedarf
  • Kindertagespflege für Kinder über 3 Jahre
  • Erste Hilfe Kurs
  • Mietzuschuss
  • Darlehensvertrag
  • Mitteilungspflicht an die Finanzämter bezüglich der Einnahmen nach § 93 a Abgabenordnung

› Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2021


05.03.2021

Ab dem 09.03.2021 werden Kita und Kindertagespflege wieder für alle Kinder öffnen und einen eingeschränkten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen anbieten.

Die Kitas öffnen für 7 Stunden. Sie werden außerdem jeweils eine Gruppe für Ganztagskinder anbieten. Dabei wird auf stabile Betreuungsgruppen geachtet. In Anlehnung dessen und mit Blick auf die kleinen festen Betreuungsgruppen in der Kindertagespflege wird hier ohne Einschränkungen geöffnet.

Die Eltern bleiben weiterhin aufgefordert, sich hinsichtlich ihres individuellen Betreuungsbedarfs auf den notwendigen Umfang zu beschränken und diesen regelmäßig mit der Kindertagespflegeperson abzustimmen.

Voraussichtlich in der 10. Kalenderwoche (8. bis 14. März) werden die Kindertagespflegepersonen durch die Jugendämter personifizierte Schreiben für die Impfung erhalten, mit denen die Kindertagespflegepersonen dann einen Impftermin vereinbaren können.

Weitere Informationen:

› 10. Kindertagespflege-Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 04.03.2021

› Information an alle Eltern von Kindertagespflegekindern der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 04.03.2021


25.02.2021

Berlin wird nun den Kindertagespflegepersonen und den Beschäftigten in Kitas sowie an Förderschulen (Förderzentren) eine möglichst rasche Impfung ermöglichen.

Berechtigte erhalten in Kürze eine Impf-Einladung mit Informationen für die individuelle Terminvereinbarung in einem Berliner Impfzentrum. Die Impfung erfolgt in der Regel mit dem Wirkstoff AstraZeneca. Aus Sicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Gesundheitsverwaltung besteht eine besondere Dringlichkeit bei Kita-Fachkräften und Kindertagespflegepersonen sowie Dienstkräften an Förderzentren.

› Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 24.02.2021


19.02.2021

Ab dem 22.02.2021 wird die Notbetreuung in der Kindertagespflege auf 80% ausgeweitet, d.h. wenn eine Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis für 5 Kinder hat, darf sie 4 Kinder betreuen.

Während der Betreuung der Kinder in der Kindertagespflegestelle besteht keine Maskenpflicht. Bei Begegnungen in geschlossenen Räumen zwischen Erwachsenen gilt hingegen weiterhin eine Maskenpflicht.

Dies hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie am 17.02.2021 im 8. Informationsschreiben für die Kindertagespflege und einem Schreiben an die Eltern mitgeteilt.

 › 8. Informationsschreiben für Kindertagespflegepersonen vom 17.02.2021

› Elterninformation Kindertagespflege vom 17.02.2021


18.02.2021

Der Bundesverband für Kindertagespflege hatte auch für dieses Jahr einen „Tag der Kindertagespflege“ auf der Didacta-Bildungsmesse geplant. Die Messe als Präsenzveranstaltung musste wegen der Corona-Pandemie leider abgesagt werden. Der Tag der Kindertagespflege soll aber trotzdem stattfinden - online!

Am Samstag, 27.03.2021 von 10:30 bis 14:00 Uhr wird es interessante Impulse für die pädagogische Praxis geben:

  • Räume bilden – Bildungs- und Erfahrungsräume für Kinder im Haushalt der Kindertagespflegeperson gestalten
  • Bewegungsförderung in der Kindertagespflege
  • „Wohlbefinden als Raum für junge Kinder“

Interessent*innen sind herzlich eingeladen, an diesen Vorträgen direkt per Live-Stream teilzunehmen und dabei neue Anregungen für ihre pädagogische Praxis mitzunehmen.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen: › www.bvktp.de


15.02.2021

Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 11.02.2021 bleiben die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen weiterhin bis 07. März 2021 im Notbetrieb. Eine Notbetreuung ist nur in bestimmten Fällen möglich.

Die Notbetreuung kann nur im Falle eines außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarfs von Alleinerziehenden sowie Familien, bei welchen ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, in Anspruch genommen werden. Auch Familien, die sich in einer sozial schwierigen Situation befinden oder deren Kinder einer besonderen pädagogischen Förderung bedürfen, haben Anspruch auf die Notbetreuung. Hierzu ist vorab die telefonische Abstimmung mit der Einrichtung erforderlich.

Zur Liste der systemrelevanten Berufen für die Notbetreuung in Schulen und Kitas – PDF

Weitere Informationen zu Schulen und Kitas finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Quelle: Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Informationen zum Coronavirus (Covid-19) vom 14.02.2021 zu Schulen und Kitas


09.02.2021

Themen zur Kindertagespflege

  • 30 Jahre KJHG in der Pflegekinderhilfe und Kindertagespflege
  • 30 Jahre gesamtstädtische Beratungsstelle Kindertagespflege
  • Fortbildungsprogramm Kindertagespflege 2021
  • Statistik: Kindertagesbetreuung in Berlin zum Stichtag 1. März 2020
  • Für geflüchtete Kinder bedeutet das Homeschooling eine besondere Belastung

› Download: Fachzeitschrift Pflegekinder 2/2020 als PDF-Dokument

Weitere Ausgaben der Fachzeitschrift Pflegekinder finden Sie im › Servicebereich


09.02.2021

Die Landesberatungsstelle für Kindertagespflege der Familien für Kinder gGmbH führt auch in 2021 das kostenfreie Angebot, welches durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziert wird, fort: Berliner Kindertagespflegepersonen können sich weiterhin kostenfrei professionell in steuerrechtlichen Fragen beraten lassen. Die Beratung erfolgt durch Herrn Staenicke und sein Team von „mein steuerberater“ in Berlin-Wilmersdorf.

Kostenfrei ist die Beratung für Sie nur, wenn die Anmeldung über die Familien für Kinder gGmbH erfolgt. Weitere Informationen:

› Infoblatt: Kostenfreie Beratung zu steuerrechtlichen Fragen für Berliner Kindertagespflegepersonen


22.01.2021

Liste systemrelevanter Berufe und soziale Aspekte entscheidend für Betreuung

Ab Montag, 25. Januar 2021, sind die Berliner Kitas und Kindertagespflegestellen geschlossen und stellen auf einen Notbetrieb um. Die Notbetreuung kann ab dann nur für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil einen sogenannten systemrelevanten Beruf ausübt, von Alleinerziehenden sowie in Fällen einer besonderen sozialen Belastung oder einem besonderen pädagogischen Bedarf. Die Regelung gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021.

Im Einzelnen gilt für die Berliner Kitas und Kindertagespflege nun Folgendes:

  • Kitas und Kindertagespflegestellen werden ab dem 25. Januar 2021 geschlossen. Sie bieten aber ab diesem Zeitpunkt flächendeckend einen Notbetrieb an. Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde entsprechend angepasst.
  • Die Notbetreuung steht Eltern offen, wenn sie einen außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben. Dieser kann auch nur an einzelnen Tagen oder stundenweise bestehen. Eltern sind dringend aufgefordert, dies bei der Bedarfsanmeldung zu berücksichtigen.

Zusätzlich zum außerordentlichen dringlichen Betreuungsbedarf muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

    • Ein Elternteil übt einen Beruf aus, der auf der Liste der sogenannten systemrelevanten Berufe Diese Liste enthält die Berufe, die nach Einschätzung der Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind (KRITIS-Liste). Sie wird am morgigen Donnerstag den Kita-Trägern übermittelt und auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie veröffentlicht. Auch im Homeoffice kann ein Betreuungsanspruch bestehen.
    • Ein Elternteil ist alleinerziehend. Der zeitliche Anspruch bemisst sich nach dem Umfang des außerordentlichen Betreuungsbedarfs.
    • Die Familie befindet sich in einer sozial schwierigen Situation oder es besteht ein besonderer pädagogischer Bedarf (Entscheidungen im Einzelfall)
  • Grundsätzlich soll im Kita-Notbetrieb jeweils mindestens eine Gruppe mit Ganztagsbetreuung angeboten werden, um systemrelevante Berufstätige zu unterstützen.
  • Die durchschnittliche wöchentliche Auslastung soll in Kitas den Wert von 50 Prozent nicht überschreiten, in der Kindertagespflege 60 Prozent. Ist dies der Fall, können weitere Kriterien wie eine Priorisierung bestimmter Berufe herangezogen werden. Diese werden in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Inneres festgelegt. Bei sehr geringen Auslastungen können auch Bedarfe außerhalb der Systemrelevanz berücksichtigt werden.
  • Kitas, die überdurchschnittlich viele Kinder von Eltern systemrelevanter Berufe betreuen, können in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht abweichende Regelungen vereinbaren. Dies gilt auch bei nicht ausreichend vorhandenem Personal.

Für Fragen von Eltern, die nicht vor Ort in den Kitas geklärt werden können, ist die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geschaltet. Sie ist werktags zwischen 9 und 13 Uhr erreichbar, Tel. 030 90227-6600.

Schriftliche Fragen können per E-Mail an die Kita-Notfallbetreuung gerichtet werden: Kita.Notfallbetreuung@senbjf.berlin.de

Weitere Informationen und eine Liste der systemrelevanten Berufe finden Sie unter:
› www.berlin.de/sen/bjf/corona/kita

› 7. Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Betreuung in Berliner Kindertagespflegestellen ab dem 25.01.2021


18.01.2021

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie informiert in einem Schreiben, das über die Jugendämter an alle Berliner Kindertagespflegepersonen gesandt wird, über Regelungen zu Online- und Präsenz-Fortbildungen:

› Schreiben SenBJF vom 18.01.2021


07.01.2021

Die Berliner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bieten aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen weiterhin lediglich eine Notversorgung für die Berliner Familien und ihre Kinder an. Die Notversorgung kann bei einem durch die Eltern eingeschätzten außerordentlichen und dringlichen Betreuungsbedarf in Anspruch genommen werden. Die Eltern sind allerdings aufgefordert, die Betreuung ihrer Kinder soweit wie möglich zu Hause beziehungsweise anderweitig zu organisieren. Um die Kontaktreduzierung auch im weiteren Verlauf des Lockdowns zu gewährleisten, wird die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote in der Kindertagesförderung laufend evaluiert.

Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 06.01.2021


04.01.2021

Damit Kinder besser durch die dunkle Jahreszeit kommen, erhalten die Berliner Kindertagespflegestellen 6.000 Reflektor-Warnwesten. Darüber hinaus statten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Koordinierungsstelle für das Bundesprogramm ProKindertagespflege sie mit 1.800 Mund-Nasenschutz-Masken aus. Der Gesamtwert für diese Schutzausrüstung beträgt rund 30.800 Euro. Insgesamt gibt es in Berlin 1.457 Kindertagespflegestellen, die insgesamt rund 5.300 Kinder betreuen und fördern.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Neben dem Gesundheitsschutz der Kindertagespflegepersonen liegt uns die Sicherheit kleiner Kinder im Straßenverkehr am Herzen. Gerade jetzt, wo es draußen lange dunkel ist, wollen wir, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Kinder frühzeitig sehen und Rücksicht auf sie nehmen.“

Die Mund-Nasenschutz-Masken und Reflektor-Warnwesten stehen seit dem 14.12.2020 zur Verfügung. Sie wurden zunächst an die Fachberatungen für Kindertagespflege der Jugendämter in den zwölf Bezirken geliefert. Von dort werden sie an die Kindertagespflegepersonen verteilt.

Quelle: Newsletter 46/2020 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Berlin


04.01.2021

Wie in jedem Jahr werden zum 01.01.2021 wieder die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst. Es gelten dann für selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen folgende Beträge:

  • Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 1.096,67 €.
  • Krankenversicherungsbeitragssätze und Mindestbeiträge:
    • Krankenversicherung ohne Krankentagegeldversicherung: 14,0 % = mindestens 153,53 €
    • Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung: 14,6 % = mindestens 160,11 €.
    • Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet.
    • Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1,3% fällig.
  • In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 470,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich erzielt.
  • Pflegeversicherung: 3,05 % (mit eigenen Kindern) bzw. 3,3 % (ohne eigene Kinder), d.h. 33,45 € bzw. 36,19 €.
  • Rentenversicherung: 18,6 %, Mindestbeitrag: 83,70 €.
  • Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2020 bei 9.744,00, bei zusammen veranlagten Verheirateten bei 19.488,00 €.

Quelle: Bundesverband für Kindertagespflege e. V. › www.bvktp.de


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