
Beratung
Laut § 23 Abs. 4 SGB VIII haben Kindertagespflegepersonen und Eltern Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. In Berlin wird diese Beratung zum einen durch die Fachberater*innen in den Jugendämtern gewährleistet.
› Liste der Fachberater*innen im Bereich Kindertagespflege in den Berliner Jugendämtern
Alternativ oder parallel können sich Kindertagespflegepersonen und Eltern auch an die Landesberatungsstelle Kindertagespflege der Familien für Kinder gGmbH wenden.