Archiv 2022
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 2/2022 ist neu erschienen
Themen zur Kindertagespflege
- Neue Förderung für Patenkinder Berlin: Ukrainische Familien werden jetzt auch unterstützt
- HÖRTIPP: Der Pflegeeltern- und Kindertagespflege-Podcast aus Reinickendorf
- Aktionsnachmittag für Pflegefamilien und Kindertagespflegepersonen in Reinickendorf
- „Impulse für die Kindertagespflege in Berlin“ am 18.06.2022
- Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege am 13. Mai 2023
- Kindertagespflege durch Kostenexplosion bedroht
- IT-Dienstleistungszentrum Berlin eröffnet Verbundtagespflege zur Kinderbetreuung
- Ergänzende Kindertagespflege vor der Kitaöffnung
- Bundesprogramm ProKindertagespflege „Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“
- Gute Nachrichten für die Kindertagespflege: Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen
- Häufige Fragen in der Berliner Kindertagespflege: Welche Möglichkeiten habe ich, wenn die Zusammenarbeit mit der/dem Verbundpartner*in nicht funktioniert?
- Fortbildungen Kindertagespflege 2023
- Empfehlungen zur Ernährung und Bewegung von Kleinkindern
- „Essen ist MEHR als satt sein“ Informationen des Bundesverbandes
- Statistik: Kindertagesbetreuung in Berlin zum Stichtag 1. März 2022
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Weitere Ausgaben der Fachzeitschrift Pflegekinder finden Sie im ››› Service-Bereich.
23.11.2022
Das Fortbildungsprogramm Kindertagespflege 2023 ist online
Die einzelnen Ausschreibungen mit Online-Anmeldeformular und das Jahresprogramm als PDF-Download finden Sie im Fortbildungszentrum:
09.11.2022
Ukrainische Geflüchtete in der Berliner Kindertagesbetreuung - Anfrage im Abgeordnetenhaus
In der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie u.a. Auskunft über ukrainische Geflüchtete in der Berliner Kindertagesbetreuung.
- 4.230 ukrainische Kinder im Alter von 1 bis unter 7 Jahren wurden seit dem 24.02.2022 in Berlin erfasst.
- 1.256 Verträge in Kindertageseinrichtungen und 32 Verträge in der Kindertagespflege wurden für ukrainische Kinder seit dem 01.03.2022 geschlossen. Zudem werden 55 ukrainische Gastkinder in Kindertageseinrichtungen ohne Vertrag betreut. In der Summe werden damit insgesamt 1.343 ukrainische Kinder betreut. Gegenwärtig sind noch 121 offene Bedarfsgutscheine vorhanden. (Stand: 24.10.2022)
Weitere Informationen der schriftlichen Anfrage finden Sie hier:
› Anfrage: Betreuung von (ukrainischen) Geflüchteten in Berliner Kindertagesstätten (PDF)
21.10.2022
35,5 % der unter Dreijährigen bundesweit am 1. März 2022 in Kindertagesbetreuung
Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist bundesweit zum 1. März 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 28.800 auf insgesamt 838.700 Kinder gestiegen. Damit waren 3,6 % mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Betreuungsquote der unter Dreijährigen bundesweit bei 35,5 % (2021: 34,4 %). Damit setzte sich der im Jahr 2021 unterbrochene Trend steigender Betreuungsquoten wieder fort. Beim Personal gab es in den Kindertageseinrichtungen einen Zuwachs um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 2,7 % zurückging.
Weitere Informationen:
› Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 21. Oktober 2022
19.10.2022
Anhörung zum „KiTa-Qualitätsgesetz“: Expert*innen fordern die Fortsetzung des Kita-Sprachförderprogramms des Bundes
In der Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf „KiTa-Qualitätsgesetz“ am 17.10.2022 haben Sachverständige begrüßt, dass die Bundesregierung die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter verbessern will, sie forderten aber auch weitere Maßnahmen für die künftige Entwicklung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Zu den Expert*innen gehörte auch Heiko Krause vom Bundesverband Kindertagespflege. Heiko Krause hob hervor, dass die Kindertagespflege eine gleichrangige Betreuungsform sei, die von 23 Prozent der Eltern bevorzugt werde. Heute gebe es kein Kindertagespflegepersonal mehr, das nicht qualifiziert sei. Krause setzte sich für eine auskömmliche Vergütung der Fachkräfte in der Kindertagespflege ein.
Mehr zu dieser Anhörung können Sie hier nachlesen:
› www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/914812-914812
Dort finden Sie auch PDF-Dokumente mit den Stellungnahmen aller Experten und Expertinnen und ein Video der Anhörung.
22.09.2022
Kindertagespflege durch Kostenexplosion bedroht
Pressemitteilung des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. vom 21.09.2022
Die Kindertagespflege in Deutschland ist bedroht. Zwei Jahre Corona haben bei vielen der rund 43.000 überwiegend selbstständigen Kindertagespflegepersonen die Reserven aufgezehrt. Dramatisch steigende Energiekosten, Mieten und Lebensmittelpreise gefährden nun ihre Existenz. Viele Betreuungsplätze könnten wegfallen. Die Politik ist zum Handeln aufgerufen. Dazu erklärt die Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V., Inge Losch-Engler:
„Die Situation vieler Kindertagespflegepersonen ist dramatisch. Die Kosten laufen aus dem Ruder und Einsparmöglichkeiten sind kaum gegeben. Die Raumtemperatur zu senken, wenn kleine Kinder auf dem Fußboden krabbeln, verbietet sich. Auch bei der Ernährung der Kinder wird wohl niemand ernsthaft Einsparungen vorschlagen. Kindertagespflegepersonen, die nicht in ihren eigenen Wohnräumen betreuen, haben doppelte Kosten. Sie zahlen höhere Mieten und Energiepreise für ihre eigene Wohnung und die angemieteten Räume. Die Meldungen, die wir von der Basis erhalten, deuten darauf hin, dass viele aufgeben müssen.
In der Corona-Pandemie wurde die Kindertagespflege als systemrelevant eingestuft. Als Schulen und Kitas geschlossen waren, waren Kindertagespflegepersonen für viele Eltern die letzte Rettung. Es darf nicht sein, dass diese Gruppe jetzt im Regen stehen gelassen wird.
Die Politik muss auf verschiedenen Ebenen handeln. Wir rufen die Kreise und Kommunen auf, die Sachkostenerstattung für die Kindertagespflege deutlich zu erhöhen. Wir rufen die Bundesländer, die landesweite Sätze für die laufende Geldleistung haben, dazu auf, diese zeitnah zu erhöhen. Und wir rufen den Bund dazu auf, kurzfristig eine finanzielle Entlastung für diese Gruppe von kleinen Selbstständigen zu schaffen.
Mittelfristig sollte die Finanzierungs-Systematik der Kindertagespflege im SGB VIII geändert werden. Die alleinige Orientierung an den geleisteten Betreuungsstunden ist nicht mehr zeitgemäß. Sie berücksichtigt nicht die Vor- und Nachbereitung, Einkaufen, Putzen, Elterngespräche oder Dokumentationen. Eine neue Finanzierung sollte nicht allein auf die Betreuungsstunden am Kind abstellen. Denkbar wären kinderzahlunabhängige Sockelbeträge, Leistungsstunden oder Punktesysteme.
Wenn nicht schnell gehandelt wird, werden viele Betreuungsplätze wegfallen. Die ohnehin schwierige Lage vieler Familien würde noch problematischer werden. Das muss verhindert werden.“
21.09.2022
Was bleibt?! - Aktualisierte Broschüre ist jetzt neu erschienen
Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen
Mit der 10. Auflage dieser Broschüre informieren der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. und der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. über die aktuellen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege und geben wichtige Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen sowie zu sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Die Autoren betonen jedoch, dass diese Hinweise individuelle Beratung und verbindliche Auskünfte im Einzelfall durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen können.
Die aktualisierte Broschüre kann auf der Homepage des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes heruntergeladen werden:
08.09.2022
Statistik zur öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung im Land Berlin und im Land Brandenburg zum 01. März 2022
Am 1. März 2022 standen in Berlin und Brandenburg 4.780 Kindertageseinrichtungen mit über 404.600 genehmigten Plätzen für die Betreuung von Kindern zur Verfügung. Die Anzahl der Plätze erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr in Berlin um 1,9 Prozent und in Brandenburg um 1,7 Prozent.
Über 176.000 Kinder besuchten in Berlin ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung. Davon waren 170.687 Kinder (ohne Hortkinder) in Einrichtungen untergebracht (+1,3%). Die Eltern weiterer 5.508 Kinder nutzten die Angebote der öffentlich geförderten Kindertagespflege. Im Vergleich zum Vorjahr (5.643 Kinder) war dies in der öffentlich geförderten Kindertagespflege ein Rückgang von -2,4%. Die Zahl der Kindertagespflegepersonen (KTPP) ist mit 1.420 ungefähr auf dem Niveau von 2021 (1.424 KTPP). In den Bezirken hat es hier jedoch unterschiedliche Entwicklungen gegeben. In einigen Bezirken gab es im Vergleich zu den Vorjahreszahlen des Bezirks Zuwächse, der höchste in Neukölln mit +8,2% (+8 KTPP) und in anderen Bezirken Rückgänge, mit dem höchsten Wert in Tempelhof-Schöneberg mit -9,5% (-21 KTPP).
In Brandenburg besuchten fast 194.500 Kinder ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Angebot der Kindertagesbetreuung. Davon waren über 191.000 Kinder in Einrichtungen untergebracht. Die Eltern weiterer 3.318 Kinder nutzten die Angebote der öffentlich geförderten Kindertagespflege. Im Vergleich zum Vorjahr (3.471 Kinder) war dies in der öffentlich geförderten Kindertagespflege ein Rückgang von -4,4%. Die Zahl der Kindertagespflegepersonen betrug am 01.03.2022 in Brandenburg 852 Personen. Im Vergleich zum Vorjahr (900 Personen) war dies in der öffentlich geförderten Kindertagespflege ein Rückgang von -5,3%.
Weitere Informationen finden Sie in der › Pressemitteilung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 08.09.2022 und dem › statistischen Bericht K V 7.
Quelle:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Kurze Zusammenfassung und Statistischer Bericht KV7-j/22
› www.statistik-berlin-brandenburg.de/k-v-7-j
sowie eigene Berechnungen.
01.09.2022
Berlin-Tag am 10. September 2022 mit der Landesberatungsstelle Kindertagespflege
Auf dem Berlin-Tag am 10. September 2022 bietet die Landesberatungsstelle Kindertagespflege Informationen rund um die Kindertagespflegetätigkeit.
Kommen Sie doch mal vorbei, wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen mit Anmeldung finden Sie hier: www.berlin-tag.berlin
15.07.2022
Fachzeitschrift Pflegekinder Heft 1/2022 ist neu erschienen
Themen zur Kindertagespflege
- Kinder- und Jugendhilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
- Eindrücke vom 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege
- Bundesweiter Rückgang der Kindertagespflegestellen
- Werbekampagne für die Kindertagespflege gestartet
- Rückblick auf die „Impulse für die Kindertagespflege in Berlin“ am 13.11.2021
- Implementierung der internen Evaluation für die Kindertagespflege
- Nachruf Dr. Christa Preissing
- Partizipation im Kindertagespflege-Alltag
- Häufige Fragen in der Kindertagespflege: Darf ich Zuzahlungen von den Eltern verlangen?
- Steuerfreie Erstattungen der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge werden nicht mehr als Zuschläge bezeichnet
- Perspektiven der Kindertagesbetreuung in den Koalitionsverträgen auf Landes- und Bundesebene
- Stereotype in der Kinderliteratur
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27.06.2022
Empfehlungen zur Ernährung und Bewegung von Kleinkindern aktualisiert
Netzwerk Gesund ins Leben informiert über gesundes Aufwachsen
Die heute veröffentlichten aktualisierten Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben zur Ernährung und Bewegung im Kleinkindalter bieten Fachpersonal eine verlässliche Grundlage für eine fundierte Beratung auf dem neuesten Stand der Wissenschaft. Ziel ist es, Familien dabei zu unterstützen, ihren Lebensstil positiv zu verändern. Da Familien vielfältig sind und ganz unterschiedliche Bedürfnisse haben, ist diversitätssensible Beratung jetzt ein fester Bestandteil der bundesweit einheitlichen Empfehlungen. Neu aufgenommen wurden auch Handlungsoptionen für eine Ernährungsweise, die gleichermaßen gesund für Mensch und Erde ist.
Das Netzwerk Gesund ins Leben setzt mit seinen aktualisierten Handlungsempfehlungen klare Akzente für die Familienvielfalt und den Ressourcenschutz bei der Beratung junger Familien. „Grundsätzlich wollen alle Eltern, dass ihre Kinder gesund aufwachsen. Und viele wollen über ihre Ernährung das Klima schützen. Doch jede Familie, jedes Kind ist anders“, erläutert Maria Flothkötter, Leiterin des Netzwerks. „Deshalb ist es wichtig, in der Beratung interessiert in den Dialog zu gehen und die Lebensrealität der Familie kennenzulernen. Weg von der Idee, Perfektes vorzugeben hin zu dem Ansatz, gutes Gelingen zu fördern. Wir wollen Familien unterstützen, selbstbewusst einen gesunden, individuell passenden Lebensstil zu entwickeln, auch mit Blick auf das Klima.“
Gemeinsam essen – ohne Stress
Gegen Ende des ersten Lebensjahres geht die Ernährung des Kindes von der Beikost in eine ausgewogene Familienkost über. Es kommen neue Fragen und Herausforderungen auf die junge Familie zu. Ein Klassiker: Das Kind soll Gemüse essen, lehnt das jedoch ab. Oder: Es spielt mit den Nudeln, mag sie aber nicht essen. Dazu kommen Unsicherheiten der Eltern, ob das Kind auch wirklich gut versorgt ist und bekommt, was es braucht. Empfehlungen, wie mit solchen Situationen umzugehen ist, gibt es viele. Oft widersprechen sie sich, sind lebensfremd oder gar falsch. Oder sie passen nicht zur familiären Esskultur. Genau hier setzen die bundesweiten Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben an: Sie bieten einheitliche und unabhängige Informationen, wissenschaftlich fundiert und im Konsens mit allen relevanten Fachgesellschaften und Berufsverbänden formuliert. Mit direktem Blick auf den Alltag der Familien sind sie eine deutschlandweit einzigartige Basis für alle Berufsgruppen, die junge Familien in Fragen der Ernährung und Bewegung von Kleinkindern informieren und beraten.
Dabei gilt für die Auswahl von Lebensmitteln für Kleinkinder dasselbe wie für eine ausgewogene Familienernährung: reichlich Pflanzliches, mäßig Tierisches und sparsam Fettes und Süßes. Wichtig außerdem: viel Trinken, und zwar am besten Wasser. Dann ist das Kind mit allen wichtigen Nährstoffen versorgt.
Hintergrund
Die Handlungsempfehlungen gelten für gesunde Kinder im Alter von ein bis drei Jahren und gliedern sich in fünf Abschnitte: Diversitätssensible Beratung, Essen lernen, Ernährungsweise inklusiver vegetarischer und veganer Ernährung, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und körperliche Aktivität, einschließlich Medienkonsum und Schlaf. Jeder Abschnitt enthält Empfehlungen, erläutert die wissenschaftlichen Grundlagen und gibt Hintergrundinformationen, die einen tieferen Einblick in die aktuelle Studienlage und die praktische Umsetzung ermöglichen. Die Handlungsempfehlungen sind erstmals im Jahr 2013 erschienen und wurden jetzt auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage im Rahmen eines Revisionsprozesses überarbeitet. Dabei konnten die grundlegenden Empfehlungen zur Ernährung und Bewegung im Kleinkindalter inhaltlich bestätigt werden. Neu aufgenommen wurden Empfehlungen zu einer diversitätssensiblen Beratung sowie Handlungsoptionen für eine Ernährungsweise, die gleichermaßen gesund für Mensch und Erde ist.
Weiterführende Informationen:
16.06.2022
Bedarf an Tagesmütter und -väter für Berlins Bezirke - Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus
In der Beantwortung der Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) gibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie darüber Auskunft, wie der Senat den aktuellen und künftigen Bedarf an Kindertagespflegestellen einschätzt.
› Anfrage: Bedarf an Tagesmütter und -väter für Berlins Bezirke (PDF)
10.05.2022
24. Informationsschreiben für Kindertagespflege
In den Schreiben vom 03.05.2022 informiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie darüber, dass ab dem 8. Mai 2022 die bislang bestehende allgemeine, regelmäßige Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege entfällt. Mit dem Wegfall der Testpflicht entfällt zugleich der Test-to-stay-Ansatz. Entscheidungen in Bezug auf die Quarantäne von Kontaktpersonen liegen alleine in der Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter.
Ist es innerhalb einer Kindertagespflegestelle zu einem Ausbruchsgeschehen gekommen oder hatte eine Person (Kind oder Erwachsener) Kontakt zu einer anderen infizierten Person, können Kindertagespflegepersonen anlassbezogene Testungen anbieten. Die Testung ist für die Eltern freiwillig.
Symptomatische bzw. kranke Kinder, auch jenseits der Pandemie, sollen die Kindertagespflegestelle grundsätzlich nicht besuchen. Dies betrifft in der Regel auch Kinder mit Husten oder Schnupfen ohne Fieber. Wenn Kinder die Kindertagespflegestelle trotz leichter Erkältungssymptome besuchen sollen, ist von den Eltern eine schriftliche Bestätigung über eine Testung mit negativem Ergebnis eines Antigen-Schnelltests vorzulegen bzw. ein anlassbezogener Test vor Ort durchzuführen.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie empfiehlt Kindertagespflegepersonen weiterhin die Einhaltung der bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen. Die allgemeinen Meldepflichten, zum Beispiel bei Corona-Infektionsfällen in den Kindertagespflegestellen, bleiben bestehen.
› 24. Informationsschreiben für Kindertagespflege (PDF)
› Elterninformationen zur Aufhebung der regelmäßigen Testpflicht (PDF)
03.05.2022
Werbekampagne für die Kindertagespflege gestartet
Die Koordinierungsstelle für Qualität und Unterstützung (KoQu ›www.koqu-berlin.de) hat am 02.05.2022 eine große Werbekampagne gestartet, welche das Ziel hat, neue Kindertagespflegepersonen für die Tätigkeit in Berlin zu gewinnen.
Seit dem 02.05.2022 bis Ende des Jahres finden sich deshalb Werbebanner in U- und S-Bahnen und in den sozialen Medien, welche über einen QR-Code auf die Seite der Familien für Kinder gGmbH verweisen, um Interessierte mit den wichtigsten Informationen zu versorgen und sie zur Informationsveranstaltung Kindertagespflege einzuladen.
Weitere Werbematerialien wie Poster und Postkarten werden zeitnah folgen, um die in den letzten zwei Jahren verloren gegangenen Betreuungsplätze in der Kindertagespflege hoffentlich demnächst zurückgewinnen zu können und die Kindertagespflege weiter auszubauen.
03.05.2022
Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine
Zu diesem Thema hat es eine schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Günther-Wünsch (CDU) gegeben. Gefragt wurde u.a.:
- Wie viele geflüchtete Kinder im Kitaalter sind bisher aus der Ukraine nach Berlin gekommen und wie viele haben einen Kitaplatz erhalten?
- Wie viele Kitagutscheine wurden bisher beantragt und an geflüchtete Kinder aus der Ukraine ausgestellt?
- Wie viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus der Ukraine sind bisher in Berlin angekommen und wie viele wurden in staatlichen Einrichtungen oder privat untergebracht?
- Wie viele geflüchtete Waisenkinder sind aus der Ukraine nach Berlin gekommen und wie wurden sie untergebracht?
Die Beantwortung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 22.04.2022 wurde jetzt veröffentlicht:
› schriftliche Anfrage „Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Kindern aus der Ukraine“ (PDF)
29.04.2022
Impulse für die Kindertagespflege am Samstag, 18.06.2022
Zu dieser kostenfreien Fachveranstaltung der Familien für Kinder gGmbH sind alle Berliner Kindertagespflegepersonen und Fachkräfte der Kindertagespflege herzlich eingeladen.
Themen:
- Inklusion & Bundesteilhabegesetz (BTHG)
- Besonderer Förderbedarf von Kindern in der Kindertagespflege
- Heilpädagogischer Fachdienst als Praxisangebot
- Veränderungswünsche der Ausführungsvorschriften
- Ukrainekrise: Kinder und Eltern mit Fluchthintergrund
13.04.2022
23. Informationsschreiben für Kindertagespflege
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Kindertagespflegepersonen in dem 23. Informationsschreiben für Kindertagespflege über aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen informiert:
- Ab sofort befinden sich die Kindertagespflegestellen wieder im Regelbetrieb (Wegfall des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen).
- Testpflicht für alle Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben.
- Keine Testpflicht für Kindertagespflegepersonen.
- Eltern, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Begleitung der Eingewöhnung und bei Elternabenden einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.
- Der Musterhygieneplan für Kita und Kindertagespflege kommt nicht mehr zur Anwendung.
- Es wird jedoch weiterhin die Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen empfohlen.
Weitere Informationen:
› 23. Informationsschreiben für Kindertagespflege vom 12.04.2022
› Elterninformationen zum Regelbetrieb und Fortsetzung der Testpflicht vom 12.04.2022
05.04.2022
Neue Arbeitshilfe "Kinderrechte stärken! - Selbstevaluation zur Umsetzung der Kinderrechte in der Kindertagesbetreuung"
Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass Kinder eigene Rechte haben. In vielen Artikeln regelt die Konvention ihren Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Heute, 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrages in der Bundesrepublik Deutschland und inmitten der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, von denen Kinder in besonderem Maße betroffen sind, ist die Berücksichtigung ihrer Rechte von großer Bedeutung.
Das Projekt „Partizipation und Demokratiebildung in der Kindertagesbetreuung“ möchte deshalb einen Anstoß geben, die Kinderrechte im Alltag der KiTa zu verwirklichen.
Die Publikation richtet sich an pädagogische Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen, da diese aktiv dazu beitragen können, die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt der Arbeit zu stellen.
Mit der Arbeitshilfe lädt das Projekt pädagogisch Tätige dazu ein, ihr eigenes Wissen und Verständnis von Kinderrechten zu reflektieren und zu erweitern. Die Arbeitshilfe soll inspirieren und Mut machen, das (gemeinsame) Handeln im pädagogischen Alltag an den Kinderrechten zu orientieren und das Wohl des Kindes bei allen Belangen in den Fokus zu stellen. Denn Kinderrechte sind das Fundament für eine qualitativ hochwertige Bildung und Erziehung.
Die Broschüre kann in der gedruckten Fassung kostenlos bestellt werden und/oder als beschreibbare PDF heruntergeladen werden. Weitere Informationen:
28.03.2022
7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege am 14. Mai 2022
Am 14. Mai 2022, von 14:00 bis 18:00 Uhr, findet der 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege statt. Nach zweimaligen pandemiebedingten Ausfällen sind die Veranstalter, die Berliner Kindertagespflegepersonen und der Kindertagespflege Landesverband Berlin e.V., zuversichtlich, dass der Tag der offenen Tür dieses Jahr wieder wie gewohnt stattfinden kann, um die Kindertagespflege der Öffentlichkeit vorzustellen.
Die Veranstalter freuen sich auf den 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege und wünschen allen viel Spaß.
Weitere Informationen:
› Teilnehmenden-Information zum 7. Tag der offenen Tür in der Berliner Kindertagespflege (PDF)
23.03.2022
Veränderungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen in der Kindertagespflege ab dem 21.03.2022
Am 15.03.2022 wurde die 56. Trägerinformation veröffentlicht und an die Kita-Einrichtungsträger versandt. Darin wurde festgehalten, dass ab dem 19.03.2022 die Kindertageseinrichtungen zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ändern sich gemäß des Musterhygieneplans verschiedene Vorgaben beispielsweise in Bezug auf Reisen, Musik, Sport oder Elternabende. Auch wenn die Kindertagespflege fortlaufend im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen war, werden sich die aufgeführten Punkte auch für die Kindertagespflegepersonen ändern.
Veränderungen für die Kindertagespflege ab dem 21.03.2022:
- Eltern dürfen unter Wahrung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots die Einrichtungen wieder betreten. Es soll möglichst nur ein Elternteil die Kinder begleiten. Eltern mit Symptomen ist der Zutritt zur Einrichtung nicht gestattet.
- Elternabende können wieder in Präsenz stattfinden
- Zusatzangebote und Reisen sind zulässig
11.03.2022
Hygienemaßnahmen weiterhin von großer Bedeutung
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Kindertagespflegepersonen in dem 22. Informationsschreiben für Kindertagespflege über aktuelle Corona-Schutzmaßnahmen informiert:
„Die Kindertageseinrichtungen befinden sich seit dem 22.01.2022 in einem eingeschränkten Regelbetrieb. Aufgrund der stabilen und kleinen Gruppen konnten wir die Kindertagespflegestellen hiervon ausnehmen.
Angesichts der insgesamt positiven Entwicklung des pandemischen Geschehens bzw. seiner Auswirkungen treten nunmehr in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens erste Lockerungen in Kraft, so auch in der Kindertagesbetreuung. Dennoch bleibt es von großer Bedeutung, das nach wie vor deutliche Infektionsgeschehen zu beobachten und die Hygienemaßnahmen auf der Grundlage des Musterhygieneplans konsequent umzusetzen.
Für die Kindertagespflege bedeutet dies:
- Die Eltern dürfen die Kindertagespflegestelle nur zum Bringen und Abholen ihres Kindes und nur mit FFP2-Maske betreten (Ausnahmen vom Betretensverbot sind z. B. ein Unfall eines Kindes oder die Begleitung im Rahmen der Eingewöhnung)
- Elternabende sollen nur bei einem unaufschiebbaren Bedarf in Präsenz stattfinden
- Die Durchführung von Zusatzangeboten ist ausgesetzt
- Reisen sind nicht zulässig“
Weitere Themen sind: Testverpflichtung und Quarantäne/Isolation.
› 22. Informationsschreiben für Kindertagespflege (PDF)
› Elterninformationen mit Hinweisen zu aktuellen Quarantäneregelungen (PDF)
› Grafische Darstellung zum Umgang mit den neuen Quarantäneregelungen (PDF)
11.03.2022
Kindertagesbetreuung für geflüchtete ukrainische Kinder
Geflüchtete ukrainische Familien mit kleinen Kindern können die Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Hier können die Kinder gemeinsam mit anderen Kindern spielen und lernen. Sie werden neue Freunde finden und die deutsche Sprache schnell erlernen.
Weitere Informationen:
21.02.2022
Steuerfreie Erstattungen der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge werden nicht mehr als Zuschläge bezeichnet
In den jährlichen Abrechnungen zu den Zahlungen des Jugendamtes wurden in der Vergangenheit die hälftigen Erstattungen der Sozialversicherungsbeiträge in einer Spalte „Zuschläge“ aufgelistet. Diese Bezeichnung führte dazu, dass diese steuerfreie Erstattung von einzelnen Finanzämter als steuerpflichtige Einnahme eingestuft wurde. Die Spaltenüberschrift in den Jahresabrechnungen wurde deshalb geändert und alle Kindertagespflegepersonen erhalten für ihre Steuererklärung ein Schreiben, in dem klargestellt wird, dass es sich bei diesen Beträgen um die steuerfreie Erstattung der hälftigen Sozialversicherungsbeiträge handelt.
Weitere Informationen zum Thema Steuererklärung (z.B. zur Versteuerung der Mietkostenzuschüsse) finden Sie auf der Internetseite des Kindertagespflege Landesverbandes Berlin:
› www.kindertagespflege-lv.berlin
„Gesund und munter in der Kindertagespflege“ Online-Veranstaltung am 26. März 2022
Der Bundesverband für Kindertagespflege veranstaltet am Sonnabend, dem 26. März 2022, einen Tag der Kindertagespflege zum Thema Ernährung. Der Tag der Kindertagespflege war ursprünglich – wie sonst auch – im Rahmen der didacta-Bildungsmesse geplant. Diese wird in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie leider verschoben. Der Tag der Kindertagespflege findet aber trotzdem statt – online! Die Teilnahme ist kostenfrei.
Auf dem Programm stehen interessante Impulse für die Praxis, die vor allem die Gesundheit in den Blick nehmen. Eine ausgewogene Ernährung in der Kindertagespflege trägt wesentlich dazu bei.
Weitere Informationen zum Programm und ein Anmeldeformular finden Sie auf der Web-Seite des Bundesverbandes für Kindertagespflege:
14.01.2022
Änderungen in 2022, die auch die Kindertagespflege betreffen
Zum Jahreswechsel gibt es Änderungen, die auch die Kindertagespflege betreffen. So werden z.B. zum 01.01.2022 die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Weitere Informationen auf der Homepage des Bundesverbandes für Kindertagespflege:
Ältere Meldungen finden Sie im ›Archiv